Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik

Die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik ist eine unabhängige Stelle zur Durchsetzung der digitalen Barrierefreiheit nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (LBGG). Grundlage für die Arbeit der Beschwerdestelle bildet § 16 LBGG (Landesebene).

Um direkt eine Beschwerde einzugeben, schreiben Sie uns gerne an
bbit[at]landtag.ltsh.de oder nutzen Sie das Beschwerdeformular am Ende dieser Seite.

Um den folgenden Text in Leichter Sprache zu lesen, klicken Sie bitte auf folgenden Link: Aufgaben der Beschwerdestelle in Leichter Sprache lesen.

Aufgaben der Beschwerdestelle

Die Hauptaufgabe der Beschwerdestelle ist die Bearbeitung von Beschwerden über digitale Barrieren auf Webseiten und in Apps öffentlicher Stellen. Sollten Sie auf entsprechende Barrieren stoßen, können Sie sich sowohl an die öffentliche Stelle, als auch an uns wenden. Wir klären dann mit Ihnen, wo genau die Probleme liegen und nehmen anschließend Kontakt zu der öffentlichen Stelle auf. Im folgenden Prozess wirken wir in ihrem Sinne auf eine barrierefreie Umsetzung der genannten Punkte hin.

In Schleswig-Holstein arbeiten wir mit der Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik bei der Staatskanzlei zusammen.

Die Prüfstelle überprüft stichproben- oder anlassbezogen digitale Auftritte öffentlicher Stellen, berät diese zu den Ergebnissen und berichtet der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit über die Anzahl und Ergebnisse der Überprüfungen.

Zur Abstimmung über gemeinsame, landesübergreifende Herausforderungen und Fragestellungen arbeitet die Beschwerdestelle eng in regelmäßigen Arbeitstreffen mit den Durchsetzungsstellen der anderen Länder und des Bundes zusammen.

Allgemeine Informationen

Informationen für öffentliche Stellen

Beschwerde einreichen

Ihr Kontakt