Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik
In Leichter Sprache: Die Beschwerdestelle für barrierefreie IT
Die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik ist eine unabhängige Stelle zur Durchsetzung der digitalen Barrierefreiheit nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (LBGG).
Bei offenen Fragen, schauen Sie gerne auf unserer FAQ-Seite zur Beschwerdestelle vorbei. Falls Sie dort keine Informationen finden, melden Sie sich gerne direkt bei uns.
Erreichbarkeit
- Direkt zum Antrag auf Einleitung eines Beschwerdeverfahrens
- Unsere direkten Kontaktmöglichkeiten finden Sie am Ende dieser Seite.
Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise für Taube Menschen in unseren allgemeinen Kontaktinformationen
Aufgaben der Beschwerdestelle
Die Hauptaufgabe der Beschwerdestelle ist die Bearbeitung von Beschwerden über digitale Barrieren auf Webseiten und in Apps öffentlicher Stellen. Sollten Sie auf entsprechende Barrieren stoßen, können Sie sich sowohl an die öffentliche Stelle, als auch an uns wenden. Wir klären dann mit Ihnen, wo genau die Probleme liegen und nehmen anschließend Kontakt zu der öffentlichen Stelle auf. Im folgenden Prozess wirken wir in ihrem Sinne auf eine barrierefreie Umsetzung der genannten Punkte hin.
In Schleswig-Holstein arbeiten wir mit der Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik bei der Staatskanzlei zusammen.
Die Prüfstelle überprüft stichproben- oder anlassbezogen digitale Auftritte öffentlicher Stellen, berät diese zu den Ergebnissen und berichtet der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit über die Anzahl und Ergebnisse der Überprüfungen.
Zur Abstimmung über gemeinsame, landesübergreifende Herausforderungen und Fragestellungen arbeitet die Beschwerdestelle eng in regelmäßigen Arbeitstreffen mit den Durchsetzungsstellen der anderen Länder und des Bundes zusammen.
Ablauf und gesetzliche Grundlagen
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Das Beschwerdeverfahren
Sie reichen eine Beschwerde bei uns ein. Im Idealfall erklären Sie uns genau, wo Sie auf welche Barrieren stoßen.
In einem ersten Schritt prüfen wir, ob Ihre Meldung in unseren Aufgabenbereich fällt.Das bedeutet zum Beispiel, ob die betreffende Website oder App tatsächlich einer öffentlichen Stelle zugeordnet werden kann, ob das Problem tatsächlich gegen die Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit verstößt, etc.
Wir prüfen im Anschluss, ob wir die beschriebenen Barrieren ebenfalls finden und umfassend verstehen. Verstehen wir nicht genau, wo das Problem liegt, fragen wir bei Ihnen noch einmal nach. Uns ist wichtig, das Problem genau zu verstehen. Nur dann können wir später bewerten, ob es wirklich behoben wurde.
Sobald klar ist, dass die Meldung in unseren Aufgabenbereich fällt und wir das Problem verstehen, wenden wir uns an die öffentliche Stelle. Wir übernehmen dabei die komplette Kommunikation und informieren Sie, sollte es wichtige Neuhigkeiten oder Änderungen geben. Das bedeutet, Sie müssen ab dann in der Regel nichts meht tun. Sollten wir im weiteren Verlauf konkrete Rückfragen haben, werden wir ebenfalls bei Ihnen melden.
Unser Ziel ist, eine gute Lösung zu finden, ohne dass ein Gericht eingeschaltet wird.Manchmal kann so ein Verfahren sehr lange dauern. Wenn Sie uns also eine Kontaktmöglichkeit hinterlassen, informieren wir Sie gerne darüber. Wenn Sie uns keine Mailadresse angeben, erhalten Sie keine weiteren Informationen von uns. Das bedeutet aber nicht, dass nichts passiert.
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Gesetzliche Grundlagen
Gesetze
Verordnungen
- Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BfWebV) vom 19.03.2023
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Normen und Standards
EU-Richtlinie und Durchführungsbeschlüsse
- EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (2016/2102)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 der Kommission vom 11. August 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/2048 über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen
- Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit
- Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten
Ihr Kontakt
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Jens Handler
Digitalisierung, Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik