Was macht die Beschwerdestelle?

Leerer Computerbildschirm.

Viele Ämter haben Internet-Seiten
mit vielen Infos.

Zum Beispiel: Texte, Bilder und Videos.

Sie können die Infos auf dem Computer anschauen.

Zwei Hände bedienen ein Smartphone.

Oder auf dem Handy.

Oft brauchen Sie dafür Apps.

Mit Apps können Sie die Infos
auf das Handy runter-laden.

Das Leichte-Sprache-Symbol auf einem Computerbildschirm.

Alle Menschen sollen die Infos
sehen und lesen können.

Und die Apps gut bedienen können.

Deshalb sollen alle Infos und Apps
barriere-frei sein.

Zwei Menschen in einem Computer-Bildschirm. Eine gebärdet.

Zum Beispiel:

  • Texte in Leichter Sprache,
  • Texte in Gebärden-Sprache,
  • Texte und Bilder mit Vorlese-Funktion,

Apps, die leicht zu bedienen sind.

Eine Karte der Europäischen Union

Es gibt Regeln für barriere-freie Internet-Seiten.

Die Regeln gelten für ganz Europa.

In den Regeln steht zum Beispiel:
- Alle Ämter müssen barriere-freie
  Internet-Seiten haben.

- Alle Infos und Apps
  müssen barriere-frei sein.

Buch mit einem Paragraphensymbol

Die Regeln gelten auch für die Ämter
in Schleswig-Holstein.

Und es muss eine Beschwerde-Stelle geben.

Das steht im Gesetz zur Gleichstellung
von Menschen mit Behinderung

Das Leichte-Sprache-Symbol auf einem Computerbildschirm. Durchgestrichen.

Manchmal macht ein Amt nicht
alles barriere-frei.
Dann können Sie dem Amt sagen:
Bitte macht eure Internet-Seiten barriere-frei.
Und eure Infos und Apps.

Zwei Menschen schauen sich an. Einer schüttelt den Kopf.

Das Amt ändert trotzdem nichts?
Dann sagen Sie das der Beschwerde-Stelle.

Drei Menschen an einem runden Tisch

Die Beschwerde-Stelle spricht dann
mit dem Amt.
Zusammen suchen sie nach einer Lösung.

Zwei Menschen vor einem Computer. Einer zeigt auf den Bildschirm.

Die Beschwerde-Stelle arbeitet auch
mit dem Ministerium für Internet-Fragen zusammen.

Das Ministerium berät die Ämter
in Schleswig-Holstein.

Und das Ministerium achtet darauf:
Dass die Ämter sich an alle Regeln halten.

Ein Computer mit einem @- und einem Brief-Symbol auf dem Bildschirm.

Sie können den Beschwerde-Bogen ausfüllen.

Dafür klicken Sie hierauf:
Beschwerde-Bogen.

Sie können eine E-Mail schreiben:

bbit[at]landtag.ltsh.de

Ein Telefon.

Sie können anrufen.

Telefon: 0431 988 1620

Ein Brief.

Sie können einen Brief schreiben.

Die Adresse ist:

Postfach 7121

24171 Kiel

Zwei Personen geben sich vor einer offenen Tür die Hand.

Sie können uns auch besuchen.

Die Adresse ist:

Karolinenweg 1

24105 Kiel.

Bitten rufen Sie uns vorher an.
Und machen einen Termin.
Dann haben wir Zeit für Sie.

Ein Kalender

Spätestens nach 1 Monat.
Manchmal braucht die Beschwerde-Stelle
auch länger.
Dann sagt die Beschwerde-Stelle Ihnen Bescheid.

Text-Bearbeitung Leichte Sprache:

Büro für Leichte Sprache Kiel, wallaschek[at]leichtesprache-kiel.de
 

Text-Prüfung Leichte Sprache: 

Prüflese-Gruppe der Stiftung Drachensee

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Zeichen für Leichte Sprache: © Europäisches Logo für einfaches Lesen, Inclusion Europe.