Sitzung des Landesbeirats

Der Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Landesbeirat

Der Landesbeirat ist ein Gremium aus den Landesverbänden und -Gremien der Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein. Er berät die Landesbeauftragte seit 2018 in allen wesentlichen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren.
Spezifische Themen bearbeitet der Landesbeirat in Arbeitsgruppen neben den regulären Sitzungen. Darüber hinaus ist er in verschiedene Landesweite Prozesse eingebunden, beispielsweise in die Evaluation des letzten Landesaktionsplans oder in die aktuellen Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag Eingliederungshilfe.

Der Landesbeirat hat sich 2018 mit der Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) gem. § 25 LBGG konstituiert und tagt in der Regel alle zwei Monate öffentlich.
Die Zusammensetzung und die Arbeitweise des Landesbeirates folgen dem Prinzip der Partizipation von Menschen mit Behinderungen als Expert:innen in eigener Sache.

Die Geschäftsführung liegt bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und wird derzeit von Arne Braun übernommen. Sollten Sie fragen zum Landesbeirat haben, finden Sie die Kontaktdaten von Herrn Braun am Ende dieser Seite.

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