Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand 17.01.2024) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.inklusion.sh). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf eine Bewertung durch Dataport von August 2023 nach § 11 Absatz 1 und § 13 Absatz 3 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG).

Diese Webseite ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  1. Erläuterungen in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache:
    Die vorhandenen Erläuterungen beinhalten keine Hinweise zur Navigation.
  2. Aussagekräftige Linktexte:
    Die Information über das Linkziel (Dokument, externer Link, leichte Sprache…) wird nur visuell (über Icons-Kennzeichnungen) vermittelt.
  3. Fehlererkennung:
    Fehlermeldung in Formularen werden beim Absenden dem Screenreader nicht gemeldet. Lokale Fehlermeldungen werden mit bestimmten Browser-Screenreader-Kombinationen nicht wahrgenommen.

Geplante Behebung der genannten Mängel:

  1. Die fehlenden Erläuterung sollten bis spätestens April 2024 eingepflegt sein
  2. Der Fehler in der Fehlererkennung wir aktuell durch ein Webseiten-Plugin verursacht.
    Für die Behebung des Fehlers müssen wir auf eine Weiterentwicklung des Plugins warten. Sobald möglich bessern wir hier natürlich nach.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an!

Jens Handler

Digitalisierung, Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik

jens.handler[at]landtag.ltsh.de

0431 988-1612

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik.

Karolinenweg 1,
24105 Kiel

bbit[at]landtag.ltsh.de

0431 988-1612