Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.inklusion.sh). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf eine Bewertung durch Dataport von August 2023 nach den o. g. Bestimmungen und Anforderungen. Diese Erklärung wurde in August 2024 zuletzt überarbeitet.

In den Berichten benannte Mängel wurden in Teilen bereits behoben. Noch offene Mängel werden unten aufgeführt.
Hinweise und Anmerkungen der Prüfung werden bei der weiteren Gestaltung der Webseite berücksichtigt.

Diese Webseite ist überwiegend mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  1. Erläuterungen in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache:
    1. Mangel: Die vorhandenen Erläuterungen beinhalten keine Hinweise zur Navigation.
    2. Behebung: Aktuell wurden die Anbieter mit dem fertigen Text angeschrieben (Stand Mitte August 2024).
  2. Fehlererkennung

    1. Mangel: Fehlermeldung in Formularen werden beim Absenden dem Screenreader nicht gemeldet

    2. Behebung: Die Ursache des Fehlers ist ein Webseiten-Plugin. Sobald der Fehler im Plugin behoben wurde, bessern wir natürlich nach.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an!

Jens Handler

Digitalisierung, Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik

jens.handler[at]landtag.ltsh.de

0431 988-1612

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik.

Karolinenweg 1,
24105 Kiel

bbit[at]landtag.ltsh.de

0431 988-1612