Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.inklusion.sh). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer ursprünglichen Bewertung durch Dataport von August 2023. Wir prüfen unsere Seite und Inhalte fortlaufend selbst und passen die Erklärung entsprechend an. Diese Erklärung wurde in November 2024 zuletzt überarbeitet.
- Prüfbericht für inklusion.sh vom 16.07.2023
(Namen von Personen sind geschwärzt) - Prüfbericht (Nachprüfung) für inklusion.sh vom 01.09.2023
(Namen von Personen sind geschwärzt)
In den Berichten benannte Mängel wurden zum größten Teil bereits behoben. Noch offene Mängel werden unten aufgeführt. Hinweise und Anmerkungen der Prüfung werden bei der weiteren Gestaltung der Webseite berücksichtigt.
Diese Webseite ist überwiegend mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht vereinbare Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den Vorgaben vereinbar:
Fehlererkennung:
- Mangel: Fehlermeldung in Formularen werden beim Absenden dem Screenreader nicht gemeldet. Der Fehler betrifft ausschließlich die Meldung beim Absenden des Formulares. Alle anderen Meldungen beim Ausfüllen werden ausgegeben.
- Behebung: Die Ursache des Fehlers ist die Funktionalität eines Webseiten-Plugin, auf das wir keinen direkten Einfluss haben. Wir behalten die Plugin-Entwicklung im Blick. Sobald der Fehler im Plugin behoben wurde, bessern wir natürlich nach.
Zusätzliche Maßnahmen
PDF-Dokumente
PDF hat sich als Dokumentenstandard etabliert. Uns ist aber bewusst, dass sowohl bei der Erstellung als auch beim Lesen die wenigsten Anwendungen alle Funktionen einer als barrierefrei geltenden PDF umsetzen können.
Wir binden daher viele Inhalte - zum Beispiel Pressemitteilungen oder Erklärungen - regulär in unsere Webseite ein und ergänzen in unseren PDF-Dokumenten die Ursprungsdatei (in der Regel “Original.odt”) als Anhang. Den Anhang finden Sie im Browser oder in den meisten PDF-Anwendungen hinter einem Büroklammer-Icon. Das Icon ist meist links, wo auch die Seiten oder das Inhaltsverzeichnis abgebildet wird.
Im Falle von ODF-Anhängen (bspw. “Original.odt”) können Sie die PDF-Datei direkt mit LibreOffice öffnen (Im Kontextmenü “Öffnen mit” und dort “LibreOffice” auswählen öffnet direkt die angehängte .odf-Datei). Mit anderen Programmen, oder Dateiformaten (bspw. ältere Dateien im DOCX oder ähnlichen Format) müssen Sie den Anhang aus der PDF heraus öffnen.
Sollten Sie Fragen zu dem Vorgehen oder Probleme mit einer Datei haben, helfen wir natürlich gerne. Melden Sie sich in dem Fall gerne bei unserem Kollegen Jens Handler.
Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache
Von uns veröffentliche Broschüren und Berichte lassen wir in der Regel in Leichte Sprache übersetzen und bieten diese parallel zum Download an. Wir bemühen uns um eine direkte Einbindung oder Verlinkung von Inhalten in Deutscher Gebärdensprache oder Leichter Sprache bei den Inhalten unserer Seite, um keine Parallelstrukturen nach Sprachgebaruch zu schaffen.
- Sie finden DGS-Videos direkt beim entsprechenden Text.
- Texte in Leichter Sprache sind zum Beginn der jeweiligen Texte verlinkt und haben selbst einen Direktlink zurück zum Text in Alltagssprache.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Sprechen Sie uns bei Fragen oder für Feedback gerne an!
Jens Handler
Digitalisierung, Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik.
Karolinenweg 1,
24105 Kiel
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Jens Handler
Digitalisierung, Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik