Die kommunalen Beauftragten - etwa 21 Personen - stehen vor einer beigen Holzwand. Drei Personen von Ihnen sitzen im Rollstuhl.

Kommunale Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderungen

Kommunale Beauftragte und Beiräte

In Leichter Sprache: Was machen Kommunale Beauftragte?

In vielen Kreisen und Kommunen Schleswig-Holsteins gibt es bereits kommunale Beauftragte oder Beiräte für Menschen mit Behinderungen. Sie vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene und sind die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Anliegen oder Probleme vor Ort.

Die Landesbeauftragte arbeitet normalerweise nur auf landesebene. Kommunale Beiräte und Beauftragte sind in der Regel gut in politische Verfahren vor Ort eingebunden und können durch ihre durchgehende Präsenz auch langfristig auf lokale Prozesse einwirken.

Die Kommunalen Beauftragten und Beiräte haben zusätzlich eine Landesarbeitsgemeinschaft gegründet. Das ist eine Arbeitsgruppe, in der sie Themen aus den Kreisen und Kommunen abgleichen, und gemeinsame Positionen für Landesprozesse entwickeln.

Wir unterstützen die kommunalen Beauftragten und Beiräte bei Bedarf direkt und treffen uns mehrfach im Jahr mit Ihnen, um Positionen und aktuelle Themen miteinander abzugleichen.

Die Kontakte der Beauftragten und Beiräte vor Ort können Sie entweder in der folgenden Liste finden oder als PDF herunterladen.

Liste der kommunalen Beiräte und Beauftragten (PDF)

Kreise und kreisfreie Städte

Städte und Gemeinden

Ihr Kontakt

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