Mehrere Kinder sitzen an und auf einem Tisch in einem Klassenraum.

31. Januar 2023

Recht auf Bildung gilt für alle Kinder – nicht nur am Tag der Kinderrechte!

Michaela Pries, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen fordert gemeinsam mit dem Kinderschutzbund Bildungsgerechtigkeit.

Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November fordern
Irene Johns, Landesvorsitzende Kinderschutzbund Schleswig-Holstein und
Michaela Pries, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Bildungsgerechtigkeit: „Das Recht auf Bildung gilt für alle Kinder und muss
vollumfänglich und konsequent umgesetzt werden. Und zwar so, dass jedes
Kind die besten Chancen für sein weiteres Leben hat.“ Diese Forderung
entspricht der UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 28 besagt, dass das Recht
des Kindes auf Bildung anerkannt wird – und dass es fortschreitend auf
Grundlage der Chancengleichheit erreicht werden soll – im Sinne der
Bildungsgerechtigkeit.

Laut jüngster IQB-Studie verfehlen zwischen 15-30% der Viertklässlerinnen und
Viertklässler in Schleswig-Holstein die Mindeststandards im Lesen, im Zuhören, in der Rechtschreibung und der Mathematik. „Die Ergebnisse sind überaus besorgniserregend. Nach wie vor ist der Bildungserfolg in Deutschland stark abhängig vom Elternhaus. Die Studie belegt sogar eine zunehmende
Abhängigkeit der Leistungen von der sozialen Herkunft der Kinder:
Schülerinnen und Schüler aus armen Familien sind deutlich stärker von
Einbußen in ganz grundlegenden Basiskompetenzen im Rechnen, im Lesen und im Schreiben betroffen. Die ohnehin bestehende Bildungsungerechtigkeit
verschärft sich“, ordnet Irene Johns die IQB-Ergebnisse ein.
Öffentlich diskutiert wurde unter anderem die „fortschreitende Inklusion“ als ein möglicher Erklärungsansatz für den Leistungsabfall, den die IQB-Studie ans
Licht brachte. „Die Inklusion an Schulen sollte nicht mit dem Sinken des
Leistungsniveaus in Verbindung gebracht werden. Das ist nicht nur
wissenschaftlich nicht haltbar, sondern grenzt aus und stigmatisiert – und ist
damit das absolute Gegenteil von Bildungsgerechtigkeit“, erklärt Irene Johns
und ergänzt: „Das Recht auf Bildung auf Grundlage von Chancengleichheit zu
erreichen, heißt in Bezug auf Kinder mit Behinderung: einbeziehen statt
separieren und ausgrenzen!“

Menschen mit Behinderungen haben durch die UN-
Behindertenrechtskonvention nach Artikel 24 einen Anspruch auf
gemeinschaftliche Bildung und dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom
Bildungssystem ausgeschlossen werden. In Artikel 7 werden die Rechte von
Kindern mit Behinderungen herausgestellt. Pries sagt dazu: „ich bin über den
wissenschaftlichen Nachweis froh, dass Kinder mit und ohne Behinderungen
von inklusiver Beschulung profitieren. Wir müssen im Land noch mehr für das
Gelingen der Inklusion streiten und die Verantwortlichen sollten gute
Bedingungen dafür schaffen“.

Das klare Fazit: „Sowohl die Kinderrechts- als auch die
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen müssen konsequent und
vollumfänglich umgesetzt werden“, fordern Irene Johns und Michaela Pries im
Schulterschluss. Weil Kinderrechte immer und für alle Kinder gelten – nicht nur
am internationalen Tag der Kinderrechte.

Ihr Kontakt