15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

25. März 2024

Das Land muss nach 15 Jahren mehr Tempo bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention machen!

Morgen jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention zum 15. Mal. Die UN hat nach ihrem Prüfverfahren Deutschland und den Ländern in ihren Zuständigkeiten sehr schlechte Noten bei der Umsetzung ausgestellt. Dies geschah im vergangen Jahr bereits zum zweiten Mal in sehr deutlichen Worten. Dennoch besteht nicht der Eindruck, dass sich Deutschland oder Schleswig-Holstein von dieser Beurteilung zum Handeln bewegen lässt.

„Dass die Beurteilung des Fachausschusses der UN aus dem vergangenen August noch keine Reaktion der Verantwortlichen erzeugte, ist in meinen Augen kein gutes Zeichen an Menschen mit Behinderungen auch in Schleswig-Holstein,“ sagt Michaela Pries, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen.

Die UN sehen zwar Fortschritte gegenüber dem ersten Bewertungszeitraum bis 2015, fahren aber in ihrem Urteil mit vielen Bedenken zu den noch vorhandenen Mängeln fort. Das Land Schleswig-Holstein hat die Aufgaben der Konvention angenommen und führt seit vielen Jahren umfangreiche Maßnahmen durch. Den kritischen und teilweise tiefgreifenden Eingriffen in die menschenrechtlich verbrieften Ansprüche widmet sie sich indes nicht in der erwarteten Form und Intensität.

Gravierende Mängel sieht der Fachausschuss bei einigen menschenrechtlichen Aspekten, die im Verantwortungsbereich der Länder liegen.
Die Zwangsbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Pflege und Eingliederungshilfeeinrichtungen sowie in psychiatrischen und forensischen Institutionen wird sehr kritisch gesehen. Diese sollten verboten werden.

Weitere Aspekte sind der geringe Gewaltschutz insbesondere für Frauen mit Behinderungen sowie der Zugang zu Unterstützung für geflüchtete Menschen mit Behinderungen.

Die Bereitstellung barrierefreier Mobilität hält der Fachausschuss für ungenügend. Das Land kann hier mehr Initiative zeigen. Die Landesbeauftragte wünscht sich über die gut eingespielte Befassung mit dem Landesaktionsplan hinaus, deutlich erkennbare Initiativen und
bittet die Landesregierung: „Lassen Sie uns gemeinsam beraten, wie die besonders kritischen Anmerkungen der UN in Schleswig-Holstein angegangen werden können!“

Zu den abschließenden Bemerkungen der UN zum zweiten und dritten deutschen Staatsbericht (Entwurf)

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