09. Dezember 2022
Bedarfsgerechte Versorgung für alle geflüchteten Menschen mit Behinderungen notwendig!
Michaela Pries, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen fordert gemeinsam mit Handicap International, weiteren Landesbeauftragten sowie Wohlfahrts- und Fachverbänden für Menschen mit Behinderungen grundlegende Rechte ein: „Geflüchtete Menschen mit Behinderungen genießen einen besonderen Schutzstatus, dieser muss besser durchgesetzt werden!“
Seit langer Zeit fordert die Landesbeauftragte, dass die EU-Richtlinie zum Schutz von vulnerablen Gruppen auch in Schleswig-Holstein vollständig umgesetzt wird. Besonders eine Identifizierung der Behinderungen und der resultierenden Unterstützungsbedarfe findet bei Ankunft nicht statt. Im Folgeprozess werden Hilfsbedarfe oft nicht erkannt, z.B. beim Erhalt von Hilfsmitteln oder bei der Entscheidung über Wohnort und -form. Das hat sich insbesondere bei der Ankunft ukrainischer Geflüchteter als großes Problem herausgestellt.
Je nach Herkunftsland gelten unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine bekommen, da sie kein Asylverfahren durchlaufen müssen, Zugang zu Grundsicherungs- und Sozialleistungen sowie zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine bedeutet das große Erleichterungen. Asylsuchende Menschen mit Behinderungen aus anderen Herkunftsländern haben es da deutlich schwerer. Da sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, bleibt ihnen der Zugang zu wichtigen Leistungen oft versperrt. Das betrifft z.B. notwendige medizinische Versorgung, Hilfsmittel und die für Menschen mit Behinderungen wichtigen Teilhabeleistungen. Zudem müssen sie in oft nicht bedarfsgerechten Erstaufnahmeeinrichtungen leben.
Gemeinsam appellieren:
Der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen,
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung des Saarlandes,
Die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Hamburg,
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Schleswig-Holstein sowie
- AWO Bundesverband e.V.,
- Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF),
- Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP),
- Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte, Menschen e. V. (bvkm),
- Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.,
- Der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB),
- Der Paritätische Gesamtverband e.V.,
- Deutsches Rotes Kreuz e.V. – Generalsekretariat (DRK),
- Handicap International e.V. (HI),
- Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL),
- LIGA Selbstvertretung,
- Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)
- Behinderungsspezifische Schutz- und Teilhabebedarfe müssen bei Ankunft identifiziert und in der Folge berücksichtigt werden.
- Für schutzsuchende Menschen mit Behinderungen muss die Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen massiv verkürzt und im Bedarfsfall ganz aufgehoben werden.
- Schutzsuchende Menschen mit Behinderungen müssen Zugang zu Hilfsmitteln, zu Leistungen entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung und zu Teilhabeleistungen erhalten.