09. Januar 2023
Broschüre: Wirksamer Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe
Checkliste zur Implementierung und Bewertung wirksamer Gewaltschutzkonzepte nach § 37a SGB IX auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention und basierend auf den Handlungsleitlinien der Arbeitsgruppe 33 des Landespräventionsrates.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, jede Form von Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Studien zeigen jedoch, dass dies nicht der gelebten Realität entspricht und Menschen mit Behinderungen einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt sind, Gewalterfahrungen zu machen. Besonders Frauen, die in Institutionen leben, sind von verschiedenen Gewaltformen betroffen.
Der Gesetzgeber hat im Juni 2021 durch die Einführung des § 37a SGB IX die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Gewaltschutz zu entwickeln. Er verpflichtet die Rehabilitationsträger dazu, darauf hinzuwirken, dass der Schutzauftrag durch die Leistungserbringer umgesetzt wird.
Was aber ist eine wirkungsvolle Umsetzung des § 37a SGB IX? Bisher sind keine verbindlichen Kriterien für Gewaltprävention und Gewaltschutz im Gesetz beschrieben. Diese Lücke wird auch im Forschungsbericht Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen – Bestandsaufnahme und Empfehlungen von Prof. Dr. ‘in Monika Schröttle et al. (2021) deutlich. Mindeststandards für eine qualitätsgesicherte Um-setzung sind nicht definiert. Hier soll diese Broschüre eine erste Brücke schlagen und Unsicherheiten abbauen.
Sie knüpft an die in der AG 33 des Landespräventionsrates entwickelten Handlungsleitlinien zur Umsetzung des Artikels 16 der UN-Behindertenrechtskonvention an und stellt anerkannte Grundsätze der Gewaltschutzkonzeptarbeit dar. Im 4. Kapitel findet sich eine Checkliste mit Kriterien für einen wirksamen Gewaltschutz.
Was ist bei der Implementierung eines nachhaltigen Gewaltschutzkonzeptes wichtig? Welche Ressourcen werden für eine Umsetzung in guter Qualität benötigt? Dazu gibt diese Checkliste eine Orientierung. Sie kann Leistungserbringern der Eingliederungshilfe Kriterien für eine Selbstbewertung an die Hand geben. Sie bietet Anhaltspunkte für die Einschätzung des Umfangs benötigter Ressourcen bei der Umsetzung und kann letztendlich auch in Prüfungsverfahren qualitative Bewertungen erleichtern.
Besonders wichtig ist bei der Umsetzung der Grundsatz der Partizipation. Gewaltschutz geht alle an und alle – besonders Menschen mit Behinderungen – müssen bei der Erarbeitung der Konzepte und deren Umsetzung einbezogen werden.
Die Broschüre als PDF in Leichter Sprache
Sehen Sie sich auch gerne weitere Veröffentlichungen der Landesbeauftragten an:
Übersicht: Veröffentlichungen der Landesbeauftragten