Die Schlichtungsstelle
Wie funktioniert das Schlichtungs-Verfahren? Und an welche Gesetze halten wir uns?
1. Wie können Sie den Schlichtungs-Antrag stellen?
Das Schlichtungs-Verfahren beginnt mit einem Antrag.
Sie können den Antrag schriftlich oder persönlich stellen.
Sie können den Antrag immer zurücknehmen.
1.1 Wie können Sie den Antrag schriftlich stellen?
Sie können den Antrag schriftlich stellen.
Dafür gibt es ein barrierefreies Formular.
Sie können das Formular benutzen oder
den Antrag selbst schreiben.
So können Sie den Antrag schicken:
- mit der Post
- mit einer E-Mail
- mit dem barrierefreien Online-Formular
Das müssen Sie in den Antrag schreiben:
- Schreiben Sie, was für ein Problem Sie haben.
- Was soll sich verändern?
- Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse.
- Schreiben Sie den Namen und die Adresse von der Verwaltung,
um die es geht.
1.2 Persönlicher Antrag
Sie können den Antrag auch persönlich stellen.
Machen Sie vorher bitte einen Termin bei der Geschäfts-Stelle.
Gehen Sie am Termin zur Geschäfts-Stelle von der Schlichtungs-Stelle.
Dort können Sie dann Ihren Antrag persönlich stellen.
Bei der Geschäfts-Stelle können Sie auch Fragen stellen.
2. Wie geht es weiter?
Die Schlichtungs-Stelle prüft Ihren Antrag.
Wenn alles richtig ist, schickt sie den Antrag an die Verwaltung.
Die Verwaltung hat einen Monat Zeit für eine Antwort.
Die Schlichtungs-Stelle sagt Ihnen die Antwort.
Sie sind mit der Antwort nicht einverstanden?
Dann können sie das der Schlichtungs-Stelle sagen.
Wie es weiter geht,
entscheidet die Person von der Schlichtungs-Stelle.
Die Person von der Schlichtungs-Stelle achtet darauf,
dass die Schlichtung gerecht ist.
3. An welche Gesetze hält sich die Schlichtungs-Stelle?
Die Schlichtungs-Stelle hält sich an diese Gesetze:
- Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
in Schleswig-Holstein vom 29. März 2022 - Landes-Verordnung über die Schlichtungs-Stelle vom 16. Juli 2024
Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
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