Bericht der Landesbeauftragten für 2023 und 2024

Über diesen Text

Die Landes·beauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht.

In dem Bericht steht:

  • Wofür hat sie sich eingesetzt?
  • Was wurde verbessert?
  • Wo gibt es Probleme für Menschen mit Behinderungen?

Dieser Text ist eine kurze Zusammenfassung des Berichts. 
Die Zusammenfassung ist in Leichter Sprache.

Das macht die Landes·beauftragte

Die Landes·beauftragte setzt sich für Menschen mit Behinderungen ein.

Sie prüft zum Beispiel:

  • Bekommen Menschen mit Behinderungen genug Unterstützung?
  • Sind neue Gesetze gerecht für Menschen mit Behinderungen?
  • Werden Menschen mit Behinderungen gut behandelt?

Es gibt einen wichtigen Vertrag. 
Der Vertrag heißt UN-Behinderten·rechts·konvention.

In dem Vertrag steht: 
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte
wie alle anderen Menschen.

Schleswig-Holstein muss sich an den Vertrag halten. 
Darauf achtet die Landes·beauftragte.

Diese Probleme gibt es

Viele Dinge sind besser geworden. 
Aber es gibt weiter Probleme für Menschen mit Behinderungen.

Viele Menschen erleben:

  • Regeln sind schwer zu verstehen.
  • Oft ist unklar, welche Stelle zuständig ist.
  • Entscheidungen dauern lange.
    Zum Beispiel: 
    Eine Person beantragt Unterstützung. 
    Die Antwort kommt erst nach vielen Wochen. 
    In dieser Zeit fehlt die Unterstützung.

Daran arbeitet die Landes·beauftragte

Wichtige Themen für die Landes·beauftragte sind:

  • Teilhabe,
  • Barriere·freiheit,
  • Gesundheit.

Teilhabe bedeutet zum Beispiel: 
Menschen mit Behinderungen können überall mitmachen.

Zum Beispiel in Schule, Arbeit oder Freizeit. 
Barriere·freiheit bedeutet zum Beispiel:

  • Ein Gebäude hat einen Fahrstuhl oder eine Rampe.
  • Briefe vom Amt sollen leicht verständlich sein.

Gesundheit bedeutet zum Beispiel: 
Menschen mit Behinderungen bekommen gute Hilfe vom Arzt.

Das hat die Landes·beauftragte gemacht

Arbeit an Gesetzen

Die Landes·beauftragte prüft neue Gesetze in Schleswig-Holstein. 
Sie hat über 40 Stellung·nahmen geschrieben.

Das heißt: 
Sie hat ihre Meinung zu neuen Gesetzen aufgeschrieben.

Sie hat in über 60 Arbeits·gruppen mitgearbeitet. 
Dort wurde über neue Regeln gesprochen.

Sie war bei Sitzungen im Landtag. 
Der Landtag entscheidet über Gesetze.

Zusammenarbeit in Deutschland

Die Landes·beauftragte trifft sich mit anderen Beauftragten. 
Die Beauftragten sind aus anderen Bundes·ländern. 
Diese Gruppe heißt Konferenz der Beauftragten. 
Kurz: KBB.

In der KBB sprechen die Beauftragten darüber:

  • Welche Probleme gibt es für Menschen mit Behinderungen?
  • Was kann die Politik dagegen machen?

Die KBB hat 4 Erklärungen geschrieben. 
Die Erklärungen sind Texte zu verschiedenen Themen. 
Darin schreiben die Beauftragten an die Politik: 
Das sollte die Politik verändern.

Hilfe bei Streit mit Ämtern und Behörden

Es gibt eine Schlichtungs·stelle. 
Die Schlichtungs·stelle gehört zum Büro der Landes·beauftragten. 
Für die Schlichtungs·stelle arbeiten 2 Mitarbeiterinnen. 
Sie helfen Menschen bei Streit mit einer Behörde.

Zum Beispiel:

  • Eine Behörde lehnt eine Hilfe ab.
  • Ein Mensch mit Behinderung fühlt sich ungerecht behandelt.

Die Schlichtungs·stelle hilft eine Lösung zu finden.

Landes·beirat

Es gibt einen Landes·beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. 
Im Landes·beirat arbeiten Menschen mit Behinderungen mit. 
Der Landes·beirat berät die Landes·beauftragte. 

Er gibt ihr Hinweise zu Problemen und Verbesserungen. 
Die Landes·beauftragte gibt die Hinweise an die Politik weiter. 
Manchmal wendet sich der Beirat selbst an die Politik. 
Die Zusammenarbeit mit der Politik ist besser geworden.

Zusammenarbeit vor Ort

In Städten und Kreisen gibt es eigene Beauftragte. 
Sie haben eine Arbeits·gruppe gegründet. 
Die Landes·beauftragte unterstützt die Gruppe. 
Sie organisiert Treffen und Fort·bildungen.

Weitere Themen

Die Landes·beauftragte beschäftigt sich außerdem mit:

  • Eingliederungs·hilfe.
  • Arbeit und Bildung.
  • geflüchteten Menschen mit Behinderungen.
  • Frauen mit Behinderungen.
  • Schutz vor Diskriminierung.
  • Unterstützung für Kinder und Jugendliche.

Fach·stelle für Barriere·freiheit

In Schleswig-Holstein entsteht eine Fach·stelle für Barriere·freiheit. 
Der Aufbau der Fach·stelle dauert noch. 
Die Fach·stelle soll Menschen beraten.

Zum Beispiel:

  • Wie baut man Gebäude barrierefrei?
  • Wie werden Internet·seiten verständlich?
  • Wie werden Texte leicht verständlich?

Neue Praxis in Lübeck

In Lübeck wurde eine besondere Praxis eröffnet. 
Die Praxis ist für erwachsene Menschen mit Behinderungen. 
Sie heißt Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderungen. 
Kurz: MZEB. 

Dort arbeiten Ärztinnen und Ärzte. 
Sie kennen sich gut mit Behinderungen aus. 
Die Praxis ist im Universitäts·klinikum Schleswig-Holstein. 
Kurz: UKSH.

Kinder·tages·stätten·gesetz

Ein wichtiges Thema war das Kinder·tages·stätten·gesetz. 
Das Thema hat die Landes·beauftragte sehr beschäftigt.  
Die Landes·beauftragte hat geprüft: 
Wie wird das Gesetz angewendet? 

Sie hat viel mit Politik und Fachleuten gesprochen. 
Am Ende wurde eine gemeinsame Lösung gefunden.