Digitale Barrierefreiheit
Informationen, Empfehlungen und Einschätzungen zu verschiedenen Themen im Bereich digitaler Barrierefreiheit.
Rechtsgrundlagen und Einschätzungen
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Overlaytools: Einschätzung und Bewertung
Als Overlay-Tool wird in der Regel eine Softwarelösung bezeichnet, deren Ziel es ist, innerhalb eines Webauftrittes die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) zu verbessern. Oft - aber nicht immer - sind diese als Schaltflächen, die über den regulären Website-Inhalten angezeigt werden zu sehen.
Die Nutzung von Overlay-Tools entbindet allerdings nicht von einer barrierefreien Website-Gestaltung. Wir weisen an dieser Stelle auf die Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder, sowie des BITV-Ausschusses hin:
Der Ausschuss weist darauf hin, dass Webauftritte öffentlicher Stellen nur barrierefrei sind, wenn sie die sich aus der Richtlinie (EU) 2016/2102 ergebenden Anforderungen zur Barrierefreiheit auch ohne die Verwendung von Overlay-Tools erfüllen. Wenn Webauftritte Overlay-Tools verwenden, müssen diese Tools ebenso alle gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit vollständig erfüllen.
Bevor Sie den Einsatz eines KI- oder Overlay-Tools in Erwägung ziehen, sollten Sie klar benennen können, welche Barrieren Sie damit ausräumen möchten und prüfen, ob Sie dafür tatsächlich ein externes Tool benötigen. Viele Funktionen - zum Beispiel Vorlesefunktionen oder reduzierte Ansichten - sind bei gut gestalteten Webseiten bereits über den Browser möglich. (Erklärung zur Leseansicht verschiedener Browser)
Die Wahl einer automatisierten Verarbeitung von Inhalten- bspw. durch zusätzliche digitale Anwendungen - liegt im idealfall bei den Nutzenden. Auf dem Weg sind die Anwendungen vertraut, individuell einstellbar und können bei Bedarf auf die jeweilige Situation angepasst werden. Voraussetzung dafür ist aber immer das Vorliegen einer zugänglichen und auslesbaren Datengrundlage. Also gute, barrierefrei gestaltete Webseiten, Anwendungen oder Dokumente.
Hinweis: Wir stellen den Punkt hier stark verkürzt dar. Wenn Sie zu dem Thema Fragen haben, melden Sie sich gerne!
Einschätzungen anderer Stellen.
Viele unabhängige und fachlich versierte Stellen haben sich bereits zum Einsatz von Overlay-Tools positioniert. Wir verweisen daher primär auf deren Positionspapiere, um doppelte Argumentationen zu vermeiden:
- Gemeinsame Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik zum Einsatz von Overlay-Tools
- Einschätzung der W3C zu Möglichkeiten von automatisierten Prüftools, (Englisch)
- Gemeinsames Statement des EDF (European disability forum) und der der International Association of Accessibility Professionals (IAAP), (Englisch)
- Teilhabe 4.0 - Einschätzung zum Einsatz von Overlay-Tools
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KI und Leichte Sprache
Leichte Sprache ermöglicht einen barrierefreien Zugang zu Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten. KI-Übersetzungstools versprechen schnelle Ergebnisse, erfüllen jedoch die Anforderungen an Verständlichkeit und gesetzeskonforme Barrierefreiheit bisher nicht vollständig.
Wie in vielen anderen Bereichen auch benötigt es weiterhin Fachkompetenz, um barrierefreie Angebote zu erstellen.
Die BFIT-Bund hat das Thema eingeordnet und auf Ihrer Webseite veröffentlicht:
Fachliche Einordnung von KI-Übersetzungstools für Leichte Sprache (HTML)
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Rechtsgrundlagen
Die Vorgaben zur Erstellung barrierefreier, digitaler Inhalte sind relativ komplex, da sie sich aus verschiedenen Gesetzen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebenen sowie EU- und internationalen Normen zusammensetzen.
Zur groben Übersicht stellen wir hier einmal die relevanten Rechtsgrundlagen und Normen zusammen. Diese Zusammenstellung gilt lediglich für Schleswig-Holstein, auch es viele Schnittmengen mit anderen Bundesländern gibt.
Recht (Landesebene)
- §§ 11 - 17 (Teil 3) Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG)
- Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BfWebV)
Recht (Bundesebene)
Recht (EU-Ebene)
- (EU) 2016/2102: Richtlinie über den barrierefreie Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- (EU) 2018/1523: Durchführungsbeschluss zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit
- (EU) 2018/1524: Durchführungsbeschluss zur Festlegung einer ÜBerwachungsmethodik und der Modalitäten für die Berichterstattung der Mitgliedsstaaten.
- (EU) 2021/1339: Durchführungsbeschluss zur Änderung von (EU) 2018/2048 über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen
Normen
Harmonisierte Normen
Harmonisiert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 20121/1339 (s. oben)
- EN 301 549: Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen (Englische Fassung)
- WCAG 2.1. W3C Richtlinien für barrierefreie Webinhalte
Der “Stand der Technik”
Normen, die gem. § 3 Abs. 3 BITV 2.0 anzuwenden sind.
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Gesetzliche Mindestanforderungen
Hier finden Sie konkrete Anforderungen an digitale Angebote in Schleswig-Holstein auf der Seite der Prüfstelle für digitale Barrierefreiheit
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Die Erklärung zur Barrierefreiheit (EzB)
Jede öffentliche Stelle muss für ihre digitalen Angebote eine detaillierte, umfassende und klare Erklärung zur Barreirefreiheit bereitstellen. In der EU-Verordnung gibt es dazu eine Mustervorlage, die eingehalten werden muss. Die Prüfstelle für barrierefreie IT hat die Mustererklärung für Schleswig-Holstein angepasst. Dort kann sie heruntergeladen und angepasst werden.
Laut Gesetzt (§ 14 LBGG - Erklärung zur Barrierefreiheit) unter anderem:
- Eine Auflistung der nicht barrierefreihen Inhalte und eine Begründung, warum diese nicht barrierefrei sind. Falls vorhanden, einen Hinweis auf barrierefreie Alternativen für die Inhalte.
- Den Feedbackmechanismus: Eine direkte, elektronische Kontaktmöglichkeit, um Barrieren zu melden und Fragen zu stellen. Diese können zur Barrierefreiheit des Angebotes sein, oder zu Ausnahmen nach Artikel 1 Absatz 4 und Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.
- Zugänglichkeit für Menschen mit Deutscher Gebärdensprache als Muttersprache:
Oft wird nur der Kontakt per Telefon oder E-Mail angeboten. Das stellt gerade für taube Menschen oft ein Hinderniss dar. Daher empfehlen wir den "Handlungsleitfaden zur Einrichtung eines Feedback-Meschnismus in Deutscher Gebärdensprache", um allen Menschen einen gleichwertigen Zugang anzubieten.
- Zugänglichkeit für Menschen mit Deutscher Gebärdensprache als Muttersprache:
- Einen Hinweis auf die Beschwerdestelle für barrierefreie IT: Den Hinweise der Beschwerdemöglichkeit und Links für mögliche Kontaktwege zur Beschwerdestelle.
Diese Angaben sind in der Mustererklärung aber bereits enthalten.
Eine öffentliche Stelle hat keine Erklärung zur Barrierefreiheit? Geben Sie gerne einen Hinweis an unsere Beschwerdestelle. Wir melden uns dann bei der Stelle und kümmern uns darum.
Handreichungen und Empfehlungen
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Vergabe und Ausschreibung
Unsicher bei der Ausschreibung oder Vergabe von Desktop- oder Webanwendungen?
Dazu gibt es verschiedene Hilfestellungen. Die folgenden Angebote sind von der Bundesebene, daher bleibt es notwendig, Ergebnisse kurz mit den Landesregelungen abzugleichen (s. letzter Listenpunkt).
Vereinbarungen bei Auftragsvergabe
Nach unseren Erfahrungen kann aktuell leider noch nicht sicher davon ausgegangen werden, dass ein einheitliches Verständnis von digitaler Barrierefreiheit vorhanden ist. Wir empfehlen daher bei Auftragsvergabe einen konkreten Hinweis auf die entsprechende Rechtsgrundlage und die Verpflichtung der Anbieter, sich eigenständig über die aktuell geltenden Normen zu informieren. So wird vermuten, das bspw. durch eine nicht-vollumfassende Definition gewisse Elemente nicht von der Beauftragung abgedeckt sind oder im im Anschluss Differenzen über den Auftragsumfang gibt.
Ebenso wenig sollte vorgegeben sein, womit und wie geprüft wird. Wichtig ist die Erfüllung der Vorgaben zum Ende des Prozesses. Eine (automatisierte) Prüfung ist kein Garant dafür und sollte daher nicht als absolutes Kriterium herangezogen werden.
Empfehlungen
- BFIT Bund: “Textbausteine Vergabe Softwareentwicklung”:
Empfehlung zur Vergabe der Überwachungsstelle des Bundes. (HTML, aber auch als PDF oder DOCX herunterladbar). - Standardanforderungskatalog Barrierefreiheit des Bundesbeauftragte für Informationstechnik:
(HTML, Hilfe zur Identifikation der geltenden rechtlichen Anforderungen). - Checklisten der Prüfstelle für barrierefreie IT Schleswig-Hostein:
(Gesetzliche Mindesanforderungen in Schleswig-Holstein).
- BFIT Bund: “Textbausteine Vergabe Softwareentwicklung”:
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Prüfberichte verstehen
Sie haben einen Prüfbericht über die Barrierefreiheit Ihrer Webseite erhalten, wissen aber nichts damit anzufangen?
Die Ergebnisse einer Prüfung von Webseiten und Anwendungen werden in Prüfberichten festgehalten. Das kann nach eigener Beauftragung sein, oder bspw. wenn ein Überwachungsverfahren der Prüfstelle für Barrierefreie IT Schleswig-Holstein durchgeführt wird.
Um anhand des Berichtes gute und fundierte Entscheidungen treffen zu können, ist es wichtig, diese Berichte zu verstehen, auch wenn diese teils sehr unterschiedlich aussehen können.
Die BFIT Bund hat nun genau dafür eine Empfehlungen geschrieben:
Empfehlungen
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Barrierefreie Dokumente
Erstellung in MS-Office
- Prüfstelle für barrierefreie IT: Erstellung barrierefreier Word-Dokumente
- Prüfstelle für barrierefreie IT: Erstellung barrierefreier Excel-Dokumente
- Prüfstelle für barrierefreie IT: Erstellung barrierefreier Powerpoint-Dokumente
- BFIT Bund: Strukturieren von Textinhalten:
Informationen und Empfehlungen zur Strukturierung und Erstellung von Texten
Nachbearbeitung
Prüfung
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Kontrastwerte
Die richtige Gestaltung von Kontrasten ist ein wichtiger Bestandteil der digitalen Barrierefreiheit ist. Eine gute Kontrastgestaltung sorgt dafür, dass Texte, Grafiken und Bedienelemente auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen gut erkennbar sind.
Das ist besonders entscheidend für Personen mit Sehbeeinträchtigungen, Farbenblindheit oder altersbedingten Einschränkungen. Starke Kontraste erhöhen die Lesbarkeit und verbessern die Nutzerfreundlichkeit für alle.
Empfehlungen
- BFIT BUND: Kontraste für eine barrierefreie Gestaltung:
Informationen und Empfehlungen zu Kontrasten in der redaktionellen Arbeit. - Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV): Kontrast und Farben (leserlich.info):
Informationen zu Kontrastwerten und Lesbarkeit des DBSV inkl. einem Kontrastrechner. - Kontrast-Checker: Werkzeuge zur Berechnung von Kontrastwerten
- BFIT BUND: Kontraste für eine barrierefreie Gestaltung:
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Alternativtexte
Alternativtexte (oft auch nur “Alttexte”) sind Texte, die für nicht-Textinhalte eingegeben werden - als zum Beispiel für Bilder, Grafiken oder Diagramme.
Menschen, die mit einem Screenreader arbeiten sind auf solche Alternativtexte angewiesen, um alle Inhalte voll erfassen zu können. Ohne diese Texte können Sie zum Beispiel erklärende Grafiken nicht wahrnehmen und wichtige Inhalte dadurch nicht erfassen.
Empfehlungen
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV): Bildbeschreibung (ALternativtext) in Social Media - vier einfache Regeln:
Konkrete Empfehlungen zur Formulierung von Alt-Texten und Anleitungen, wie diese auf den etablierten Social-Media-Plattformen eingefügt werden können. - BFIT BUND: Barrierefreie Alternativtexte schreiben: So geht´s:
Informationen und Empfehlungen der Überwachungsstelle des Bundes zur Erstellung von Alternativtexten.
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV): Bildbeschreibung (ALternativtext) in Social Media - vier einfache Regeln:
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Untertitel
Untertitel werden in “offene Untertitel” und “geschlossene Untertitel” (open / closed captions") unterteilt.
- Offene Untertitel ("open captions"):
sind fest in Videos eingebettet und immer sichtbar - sie können daher nicht ausgeschaltet oder verändert werden. (Bekanntes Beispiel: Instagram-Untertitel) - Geschlossene Untertitel ("closed captions"):
können ein- und ausgeblendet werden. Außerdem kann die Darstellung der Untertitel angepasst werden. (Bekanntes Beispiel: Youtube-Untertitel) - Echtzeit-Untertitel ("live captions"):
sind in Echtzeit erstellte Untertitel, bspw. auf Veranstaltungen oder einer Präsentation. Sie werden meist direkt in einen Video-Stream eingebunden, auf einer zusätzlichen Webseite bereitgestellt, oder in Präsenz auf einer zusätzlichen Leinwand abgebildet.
Empfehlungen
- Selbstvertretung: Untertitelrichtlinien für den deutschen Sprachraum:
Richtlinien verschiedener Verbände von Menschen mit Hörbehinderungen aus dem deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) zur Erstellung und Gestaltung von Untertiteln. - BFIT Bund: Untertitel für barrierefreie Inhalte:
Informationen und Empfehlung zur Erstellung von barrierefreien Untertiteln. - Prüfstelle für barrierefreie IT: Empfehlung zur Erstellung von Audio- und Videodateien:
Informationen und Empfehlungen zur Erstellung von Untertiteln.
- Offene Untertitel ("open captions"):
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Videos in Deutscher Gebärdensprache
Die etablierten Anbieter für Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) kennen kennen sich in der Regel aus und können Sie bei Bedarf zur Gestaltung der Inhalte beraten. Ein paar Punkte sind dennoch zu beachten:
Beauftragung mit Untertiteln: Beauftragen Sie DGS-Videos im Idealfall mit Untertiteln. Die Untertitel sind in dem Fall aber nicht für die Gebärdensprach-Community gedacht (die benötigen die Untertitel nicht), sondern für Sie als veröffentlichende Stelle.
Wenn Sie nicht DGS-kompetent sind, dienen Ihnen die Untertitel als Informationsbrücke und ermöglichen so die Kontrolle, ob Inhalte noch aktuell sind oder evtl. angepasst werden müssen. Gleichzeitig haben Sie zumindest eine Ahnung, was Sie selbst auf Ihrem Online-Auftritt veröffentlichen und vermieden so bspw. eine fehlerhafte Zuordnung von Videos und Texten.
Vermeiden Sie Zahlen und veränderbare Daten: Wenn Sie die rechtlich vorgeschriebenen Videos erstellen lassen, verzichten Sie im Idealfall auf Daten, veränderliche Namen, Positionen, etc. So bleiben Inhalte auch längerfristig inhaltliche zutreffend und Sie vermeiden bspw. unterschiedliche Zahlen in (aktualisiertem) Text und einem älteren DGS-Video.
Das gilt natürlich nicht, falls Sie Videos erstellen, die nur einen punktuellen Inhalt wiedergeben - bspw. als Zusammenfassung einer Tagung, eines Vortrages oder etwas vergleichbarem.
- Kapitel: Werden mehrere Punkte in einem DGS-Video erklärt, lohnt es sich auch dort, Kapitelmarken einzurichten. Das erleichtert die Navigation und Orientierung für alle Menschen, die das Angebot nutzen.
Empfehlungen
- Empfehlung für die Bereitstellung von Angeboten in Gebärdensprache in deutschen Medien (DGB):
Empfehlungen des Deutschen Gehörlosenbundes zu Größe, Position, Auswahl der Hintergründe, etc. beim Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden in Videos. - Handlungsempfehlung für die Ausschreibung von DGS-Videos (BFIT Bund):
Empfehlung der Überwachungsstelle des Bundes zur Ausschreibung von DGS-Videos. - Checkliste zur Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache (Prüfstelle für barrierefreie IT):
Checkliste, die sich vor allem an öffentliche Stellen für Videos auf ihrer Startseite richtet. - DGS im Feedback-Mechanismus der Erklärung zur Barrierefreiheit (BFIT Bund):
Hinweise zur Verbesserung der Zugänglichkeit einer EzB für die Gebärdensprach-Community.
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Sammlungen und Listen
Als öffentliche Stelle finde Sie viele weitere Informationen auf folgenden Seiten:
- Prüfstelle für barrierefreie IT: Checklisten und Empfehlungen:
Checklisten und Handreichungen …- zu gesetzlichen Anforderungen in Schleswig-Holstein,
- zur Erstellung von barrierefreien Inhalten (Dokumente, Webseiten, Inhalte in DGS und Leichter Sprache, …)
- zur Prüfung von Dokumenten und Webseiten.
- Überwachungsstelle des Bundes (BFIT Bund): Handreichungen und andere Publikationen:
Eine stetig wachsende Sammlung von Handreichung zur Erstellung digitaler Inhalte oder zu fachspezifischen Themen. - Deutsches Studentenwerk: Übersicht über Hilfestellungen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit:
Informationen zur Barrierefreiheit in der (Online-)Lehre, in Videos, Dokumenten und auf Webseiten oder Lernplattformen. - Projekt “Teilhabe 4.0”: Werkzeugkasten für eine barrierefreie digitale Arbeitswelt:
Empfehlungen, Anleitungen und Handreichungen - filterbar nach Anwendungsfall (Webdesign, Redaktionsarbeit, usw.)
- Prüfstelle für barrierefreie IT: Checklisten und Empfehlungen:
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E-Mails
E-Mails können ebenfalls in einem gewissen Maß barrierefrei gestaltet werden. Die Grundprinzipien sind die gleichen wie bei anderen redaktionellen Textarbeiten und zielen unter anderem auf die Strukturierung, genutzt Strukturelemente, Auszeichnungen und Textalternativen ab.
Wichtig: Vor allem automatisierte Dienste (z.B. Angebote zur Newsletter-Erstellung) basieren stark auf der Nutzung von Layout-Tabellen, dem Verzicht auf Überschriften, etc. Wenn Sie solche Tools einsetzen, empfehlen wir, die Inhalte auf barrierefreie Gestaltungsmerkmale zu prüfen.
Empfehlungen
- Barrierefreie Kommunikation mit Outlook
(Empfehlung des Bundesbeauftragten für Informationstechnik und der Landesbeauftragten für barrierefreie IT Hessen)
- Barrierefreie Kommunikation mit Outlook