Barrierefrei nach dem Gesetz
Digitale Inhalte oder Angebote sind barrierefrei, wenn sie "wahrnehmbar", "bedienbar", "verständlich" und "robust" sind. (§ 11 LBGG)
- “wahrnehmbar” bedeutet,
dass den nutzenden Personen Informationen in einer Weise dargestellt werden, dass sie diese wahrnehmen kann; - “bedienbar” bedeutet,
dass die nutzenden Personen die Benutzeroberfläche und Navigation der Angebote bedienen können. - “verständlich” bedeutet,
dass die Informationen und die Handhabung Angebote verständlich sind. - “robust” bedeutet,
dass die Inhalte zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können.
Barrierefreiheit in der Praxis
Die Beschreibung im Gesetz ist sehr umständlich. Kurz gesagt sind digitale Barrieren Hürden, die Menschen mit Behinderungen die Benutzung von digitalen Angeboten erschweren oder sogar unmöglich machen.
Beispiele dafür können sein:
- Die Benutzung von einer Webseite oder Anwendung nur mit einer Tastatur (also ohne Maus) ist erschwert oder nicht möglich – z.B. weil Inhalte (Checkboxen für die AGBs, Captchas, …) nicht erreicht oder nicht bedient werden können;
- Videos haben keine oder fehlerhafte Untertitel;
- Einzelne Elemente – z.B. Überschriften oder Tabellen – sind nicht oder nicht richtig ausgezeichnet. Screenreader können die Seitenstruktur dadurch nicht richtig erfassen;
- Es gibt keine Textalternative für Bilder oder Grafiken;
- Texte und Bilder sind aufgrund schlechter Kontraste kaum erkennbar oder unterscheidbar;
- Die Reihenfolge der Seitenstruktur ist falsch, bzw. entspricht nicht der optischen Darstellung.
- Und vieles mehr ...
Weitere Inhalte
Auf jeder Website und für jede mobile Anwendung einer öffentlichen Stelle muss eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ vorhanden sein, in der Informationen zur Barrierefreiheit der Angebote beschrieben werden müssen. (s. Punkt weiter unten „Die Erklärung zur Barrierefreiheit“)
Zusätzlich müssen in Schleswig-Holstein die „wesentlichen Informationen“ und die Navigation einer Website in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden.