Fragen zur Beschwerdestelle für barrierefreie IT
Zur Beschwerdestelle für barrierefreie IT
Wir versuchen hier, die häufigsten Fragen zur Beschwerdestelle und zum Beschwerdeverfahren zu beantworten.
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Melden Sie sich gerne direkt über die Kontaktdaten der Beschwerdestelle und fragen Sie uns direkt!
Häufige Fragen zur Beschwerdestelle
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1. Was ist „digitale Barrierefreiheit“?
Barrierefrei nach dem Gesetz
Digitale Inhalte oder Angebote sind barrierefrei, wenn sie "wahrnehmbar", "bedienbar", "verständlich" und "robust" sind. (§ 11 LBGG)
- “wahrnehmbar” bedeutet,
dass den nutzenden Personen Informationen in einer Weise dargestellt werden, dass sie diese wahrnehmen kann; - “bedienbar” bedeutet,
dass die nutzenden Personen die Benutzeroberfläche und Navigation der Angebote bedienen können. - “verständlich” bedeutet,
dass die Informationen und die Handhabung Angebote verständlich sind. - “robust” bedeutet,
dass die Inhalte zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können.
Barrierefreiheit in der Praxis
Die Beschreibung im Gesetz ist sehr umständlich. Kurz gesagt sind digitale Barrieren Hürden, die Menschen mit Behinderungen die Benutzung von digitalen Angeboten erschweren oder sogar unmöglich machen.
Beispiele dafür können sein:
- Die Benutzung von einer Webseite oder Anwendung nur mit einer Tastatur (also ohne Maus) ist erschwert oder nicht möglich – z.B. weil Inhalte (Checkboxen für die AGBs, Captchas, …) nicht erreicht oder nicht bedient werden können;
- Videos haben keine oder fehlerhafte Untertitel;
- Einzelne Elemente – z.B. Überschriften oder Tabellen – sind nicht oder nicht richtig ausgezeichnet. Screenreader können die Seitenstruktur dadurch nicht richtig erfassen;
- Es gibt keine Textalternative für Bilder oder Grafiken;
- Texte und Bilder sind aufgrund schlechter Kontraste kaum erkennbar oder unterscheidbar;
- Die Reihenfolge der Seitenstruktur ist falsch, bzw. entspricht nicht der optischen Darstellung.
- Und vieles mehr ...
Weitere Inhalte
Auf jeder Website und für jede mobile Anwendung einer öffentlichen Stelle muss eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ vorhanden sein, in der Informationen zur Barrierefreiheit der Angebote beschrieben werden müssen. (s. Punkt weiter unten „Die Erklärung zur Barrierefreiheit“)
Zusätzlich müssen in Schleswig-Holstein die „wesentlichen Informationen“ und die Navigation einer Website in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden.
- “wahrnehmbar” bedeutet,
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2. Was muss barrierefrei gestaltet werden?
In Schleswig-Holstein müssen "Websites, mobile Anwendungen und elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe" (§ 13 LBGG) barrierefrei gestaltet sein.
- "Websites"
umfasst Angebote auf offen zugänglichen Websites und Inhalte im Intranet. - "mobile Anwendungen"
sind Anwendungen zur Nutzung auf mobilen Geräten für die breite Öffentlichkeit - also bspw. Apps für Smartphones und Tablets. - "elektronisch unterstütze Verwaltungsabläufe"
beinhalten beispielsweise Fachverfahren. Diese sind schrittweise barrierefrei zu gestalten. (§ 11 LBGG)
Es gibt Elemente, die von den Regelungen ausgenommen sind. Ob das auf ein Angebot zutrifft klären wir gerne für Sie im konkreten Beschwerdeverfahren.
- "Websites"
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3. Was ist eine öffentliche Stelle?
Die rechtliche Definition von öffentlichen Stellen finden Sie in § 12 LBGG. Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich gerne bei uns! Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung offener Fragen.
Als Orientierung
Das Land, die Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden und von ihnen unterhaltene Einrichtungen und Institutionen sind öffentliche Stelle des Landes. Neben einer Gemeinde und ihren Ämtern können also beispielsweise auch öffentliche Schwimmbäder, Museen und Büchereien dazu gehören.
Es gibt auch Stellen des Bundes in Schleswig-Holstein. Diese zählen in diesem Fall als öffentliche Stelle des Bundes. Dadurch gilt automatisch Bundesrecht und die Schlichtungsstelle des Bundes ist zuständig
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4. Die Erklärung zur Barrierefreiheit
Jede öffentliche Stelle muss für ihre digitalen Angebote eine detaillierte, umfassende und klare Erklärung zur Barreirefreiheit bereitstellen. In der EU-Verordnung gibt es dazu eine Mustervorlage, die eingehalten werden muss. Die Prüfstelle für barrierefreie IT hat die Mustererklärung für Schleswig-Holstein angepasst. Dort kann sie heruntergeladen und angepasst werden.
Laut Gesetzt (§ 14 LBGG - Erklärung zur Barrierefreiheit) unter anderem:
- Eine Auflistung der nicht barrierefreihen Inhalte und eine Begründung, warum diese nicht barrierefrei sind. Falls vorhanden, einen Hinweis auf barrierefreie Alternativen für die Inhalte.
- Den Feedbackmechanismus: Eine direkte, elektronische Kontaktmöglichkeit, um Barrieren zu melden und Fragen zu stellen. Diese können zur Barrierefreiheit des Angebotes sein, oder zu Ausnahmen nach Artikel 1 Absatz 4 und Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.
- Einen Hinweis auf die Beschwerdestelle für barrierefreie IT: Den Hinweise der Beschwerdemöglichkeit und Links für mögliche Kontaktwege zur Beschwerdestelle.
Diese Angaben sind in der Mustererklärung aber bereits enthalten.
Eine öffentliche Stelle hat keine Erklärung zur Barrierefreiheit? Geben Sie gerne einen Hinweis an unsere Beschwerdestelle. Wir melden uns dann bei der Stelle und kümmern uns darum.
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5. Wie läuft ein Beschwerdeverfahren / Durchsetzungsverfahren ab?
Den Ablauf eines Beschwerdeverfahrens haben wir auf der Seite der Beschwerdestelle beschrieben.
Sie haben noch offene Fragen? Melden Sich sich gerne bei uns, wir klären Sie gerne auf!
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6. Das Durchsetzungsverfahren in anderen Bundesländern
Artikel 9 der EU-Richtlinie 2016/2102 schreibt vor, dass die Mitgliedsstaaten ein angemessenes und wirksames "Durchsetzungsverfahren" gewährleisten. Gesetze und Verordnungen sowie die Namen der zuständigen Stellen unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland.
Beispiele für die Namen sind "Ombudsstelle", "Beschwerdestelle", "Zentralstelle" oder "Schlichtungsstelle". Für einen einheitlichen Sprachgebrauch hat sich bundesweit der Begriff "Durchsetzungsstellen" durchgesetzt.
Sie haben eine Barriere in einem Angebot eines anderen Bundeslandes gefunden? Hier finden Sie eine Liste der Durchsetzungsstellen von Bund und Ländern.