Allgemeines

In Leichter Sprache: Ihre Fragen

Hier veröffentlichen wir Antworten auf häufig gestellten Fragen und hilfreiche Informationen zu Themen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen. Sollten Sie bestimmte Informationen nicht finden, können Sie auch die Suchfunktion unserer Seite benutzen. So können Sie schnell feststellen, ob wir bereits etwas auf unserer Seite veröffentlicht haben.

Bei weiteren offenen Fragen wenden Sie sich gerne direkt an uns über unser  Kontakt-Formular. Beachten Sie dort auch unsere Hinweise für die Kontaktmöglichkeiten für Taube Menschen. 

Sollten Sie auf Webseiten oder in Apps öffentlicher Stellen auf Barrieren gestoßen sein, wenden Sie sich gerne direkt an die Beschwerdestelle für digitale Barrierefreiheit.

Fragen zu konkreten Themen

Allgemeine Informationen

  • Kennzeichnungspflicht für Assistenzhunde: 
    Ab dem 1. Januar 2025 müssen Assistenzhunde gemäß § 26 Assistenzhunde-Verordnung (AHundV) sichtbar mit einem Abzeichen gekennzeichnet werden, um Zutrittsrechte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Anspruch zu nehmen. Alternativ kann auch ein Assistenzhundeausweis mitgeführt werden. 

    In Schleswig-Holstein kann der Antrag beim Landesamt für soziale Dienste gestellt werden. 
    Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Informationen!

    Direkt zum Antrag zur Ausstellung eines Ausweises für Assistenzhunde

  • Parkerleichterungen sollen mobilitätseingeschränkten Menschen Besorgungen des täglichen Lebens erleichtern. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können daher eine Reihe von Parkerleichterungen in Anspruch nehmen, die helfen sollen, behinderungsbedingte Barrieren abzubauen.  

    Menschen mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BI (Blindheit) können zum Beispiel den bekannten EU-einheitlichen blauen Parkausweis erhalten. Daneben gibt es aber noch weitere Parkerleichterungen, die entweder bundesweit oder in bestimmten Bundesländern gelten.

    Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links auf der Seite des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD)

  • Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft, des Grades der Behinderung und ggf. weiterer gesundheitlicher Merkmale (zum Beispiel: gegenüber Arbeitgeber, Integrationsamt, Finanzamt, Agentur für Arbeit).

    Mit Hilfe dieses Ausweises können Sie die Ihnen zustehenden Rechte nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Anspruch nehmen: u.a.

    • Recht auf bevorzugte Einstellung,
    • Kündigungsschutz,
    • berufliche Förderung,
    • Zusatzurlaub,
    • begleitende Hilfe im Arbeitsleben,
    • Nachteilsausgleiche.

    Für einen Ausweis wenden Sie sich in Schleswig-Holstein  an das Landesamt für soziale Dienste (LAsD). 
    Dort stellen Sie einen Antrag. 
    Häufige Fragen beantwortet das Landesamtes  direkt auf der eigenen Webseite: 
    LAsD - Häufige Fragen zur Feststellung einer Behinderung

    Wenn Sie direkt zum Antrag wollen, finden Sie die Antragsformulare unter folgenden den folgenden Links:

  • Allgemein

    Das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren wurde durch das Bundesteilhabegesetz eingeführt, damit es leichter ist, Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu bekommen. Oft ist es schwer, herauszufinden, welche Behörden zuständig sind und teils sind es mehrere gleichzeitig, z.B. die Agentur für Arbeit und der Träger der Eingliederungshilfe. Durch das Teilhabeplanverfahren müssen Menschen mit Behinderungen nicht mehrere Anträge stellen und können sich einfach an irgendeinen Träger wenden, ohne vorher die Zuständigkeit zu kennen.

    Ziele

    Es soll verhindert werden, dass Menschen mit Behinderungen von einem Träger zum anderen geschickt werden, keine Hilfe bekommen, weil die Träger sich nicht einigen können, wer zuständig ist, sich an mehrere Stellen wenden müssen, die Leistungen unkoordiniert nebeneinander erbracht werden, Menschen mit Behinderungen lange auf die Leistungen warten müssen.

    Erreicht werden soll, dass

    • Leistungen "wie aus einer Hand" gewährt werden,
    • die Situation eines Menschen mit Behinderung ganzheitlich wahrgenommen wird,
    • die individuellen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden.

    Betanet - weiterführende Informationen zu den Verfahren

  • Das persönliche Budget ist keine eigenständige Leistung, sondern eine Leistungsform. Leistungsberechtigte erhalten daher eine Geldleistung - in Einzelfällen auch Gutscheine - um sich Leistungen zur Teilhabe selbstständig einkaufen und bezahlen zu können. Ziel ist, Menschen mit Behinderungen eine eigenständigere und selbstbestimmtere Lebensführung zu ermöglichen, und mehr Einfluss auf die Leistungserbringung zu erhalten.

    Jede Dienstleistung kann in Form eines persönlichen Budgets beantragt werden. Die leistungsberechtigte Person kann und muss die Leistungserbringung im Folgenden eigenständig organisieren. Bei Dienstleistungen wie regelmäßigen Assistenzleistungen übernimmt sie zusätzlich die Aufgaben und Verantwortung als Arbeitgeber*in.

    BMAS - Fragen und Antworten zum Persönlichen Budget
    (BMAS = Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

    Forsea.de - Beratung und Hilfestellungen für behinderte Arbeitgeber*innen
    (Forsea = Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e. V. )

  • Informationen und Hilfestellungen zu dem Thema finden Sie ausführlich auf der Seite der Beschwerdestelle.

    Zur Seite der Beschwerdestelle für barrierefreie IT

  • Menschen mit Behinderungen, die nach Deutschland kommen, weil sie in ihrer Heimat nicht mehr leben können, müssen erst herausfinden, wie sie ihre möglicherweise speziellen Bedarfe decken können. Neben den herausfordernden behördlichen Auflagen des Ausländerrechts stoßen sie auf viele für sie neue Zuordnungen im deutschen Sozial- und Rehabilitationsrecht.

    Sie können sich in vielen Sprachen einen guten Überblick auf der hier genannten Übersicht verschaffen: Informationsplattform – Projektseite: Crossroads

    Auch für Beratende von Menschen mit Behinderungen ist der Überblick über die beiden oben genannten großen Rechtsbereiche (Soziales, Ausländerrecht) nicht leicht, das sie meist aus dem einen oder dem anderen Bereich kommen und über Kenntnisse  dort verfügen. Dazu gibt es eine Broschüre, die einen Überblick über beide Bereiche geben soll: https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/publikationen/Arbeitshilfen/2024_Leitfaden_Menschen_Behinderung_4Aufl.pdf

Weitere Unterstützungsangebote

  • Die Aufgabe der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein ist es, die Bürger*innen in sozialen
    Angelegenheiten zu beraten, zu unterstützen und Ihre Interessen zu vertreten.

    Wenn Sie Probleme mit Sozialbehörden haben, zum Beispiel mit dem Jobcenter, der Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenkasse oder auch dem Sozialamt, der Eingliederungshilfe oder dem Landesamt für soziale Dienste, beraten die Bürgerbeauftragte und ihr Team Sie gerne. Das umfasst auch die Überprüfung von Bescheiden von Sozialbehörden.

    Zur Webseite der Bürgerbeauftragten

  • Für Angelegenheiten, die Ihre Gemeinde oder Ihren Kreis betreffen, wenden Sie sich am besten an die Kommunalen Beauftragten und Beiräte aus Ihrer Region. Diese sind in der Regel vor Ort gut vernetzt und können Ihnen direkt weiterhelfen.

    Zur Seite der Kommunalen Beauftragten und Beiräten

  • Zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft können Sie sich kostenlos und bundesweit bei einem der zahlreichen EUTB®-Angebote beraten lassen. Die Beratung der Angebote soll von Betroffenen für Betroffene nach der Methode des "Peer Counseling" erfolgen. Es steht allen Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörigen und von Behinderungen bedrohten Menschen offen. Die EUTB® bietet ihnen insbesondere die:

    • Möglichkeit sich schon vor der Beantragung von Leistungen etwa zu Fragen der medizinischen Rehabilitation unabhängig und kostenfrei beraten zu lassen,
    • Vermittlung zu dem in ihrem Fall zuständigen Rehabilitationsträger, z. B. dem Träger gesetzlichen Rentenversicherung,
    • Orientierung darüber, welche Leistungen für Sie oder Ihre Familienangehörigen in Betracht kommen können,
    • Beratung zu ihren beruflichen Perspektiven und wie Sie einen passenden Arbeitsplatz finden oder diesen erhalten.

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