Wirksamer Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe
Veröffentlicht: 2023.
Dies ist der Text der Broschüre “Wirksamer Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe” - Einer Checkliste zur Implementierung und Bewertung wirksamer Gewaltschutzkonzepte nach § 37a SGB IX auf Grundlage der UN‑Behindertenrechtskonvention und basierend auf den Handlungsleitlinien der Arbeitsgruppe 33 des Landespräventionsrates
Die UN‑Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland ausdrücklich dazu, jede Form von Gewalt und Missbrauch an behinderten Menschen zu verhindern.
(Jürgen Dusel Bundesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen)
1. Vorwort und Einleitung
Die UN‑Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, jede Form von Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Studien zeigen jedoch, dass dies nicht der gelebten Realität entspricht und Menschen mit Behinderungen einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt sind, Gewalterfahrungen zu machen. Besonders Frauen, die in Institutionen leben, sind von verschiedenen Gewaltformen betroffen.
Der Gesetzgeber hat im Juni 2021 durch die Einführung des § 37a SGB IX die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Gewaltschutz zu entwickeln. Er verpflichtet die Rehabilitationsträger dazu, darauf hinzuwirken, dass der Schutzauftrag durch die Leistungserbringer umgesetzt wird.
Was aber ist eine wirkungsvolle Umsetzung des § 37a SGB IX? Bisher sind keine verbindlichen Kriterien für Gewaltprävention und Gewaltschutz im Gesetz beschrieben.
Diese Lücke wird auch im Forschungsbericht Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen – Bestandsaufnahme und Empfehlungen von Prof. Dr. ‘in Monika Schröttle et al. (2021) deutlich. Mindeststandards für eine qualitätsgesicherte Umsetzung sind nicht definiert. Hier soll diese Broschüre eine erste Brücke schlagen und Unsicherheiten abbauen.
Sie knüpft an die in der AG 33 des Landespräventionsrates entwickelten Handlungsleitlinien zur Umsetzung des Artikels 16 der UN‑Behindertenrechtskonvention an und stellt anerkannte Grundsätze der Gewaltschutzkonzeptarbeit dar. Im 4. Kapitel findet sich eine Checkliste mit Kriterien für einen wirksamen Gewaltschutz.
Was ist bei der Implementierung eines nachhaltigen Gewaltschutzkonzeptes wichtig? Welche Ressourcen werden für eine Umsetzung in guter Qualität benötigt? Dazu gibt diese Checkliste eine Orientierung. Sie kann Leistungserbringern der Eingliederungshilfe Kriterien für eine Selbstbewertung an die Hand geben. Sie bietet Anhaltspunkte für die Einschätzung des Umfangs benötigter Ressourcen bei der Umsetzung und kann letztendlich auch in Prüfungsverfahren qualitative Bewertungen erleichtern.
Besonders wichtig ist bei der Umsetzung der Grundsatz der Partizipation. Gewaltschutz geht alle an und alle – besonders Menschen mit Behinderungen – müssen bei der Erarbeitung der Konzepte und deren Umsetzung einbezogen werden.
2. Gesetzliche und weitere Grundlagen
Teilhabestärkungsgesetz und Landesrahmenvertrag SGB IX SH
Das im Juni 2021 auf Bundesebene verabschiedete Teilhabestärkungsgesetz beinhaltet die Ergänzung des SGB IX durch § 37a zum Thema Gewaltschutz. Danach müssen zukünftig alle Leistungserbringer von Teilhabeleistungen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere für Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder von Behinderungen bedrohte Frauen und Mädchen, treffen.
Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter wirken bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben darauf hin, dass der Schutzauftrag von den Leistungserbringern umgesetzt wird.
Der UN‑Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hatte vorab in seinen abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands unter anderem empfohlen, einen wirksamen Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu gewährleisten. Vor Einführung des § 37a fand sich im Sozialgesetzbuch keine Regelung, die zum Gewaltschutz bei der Erbringung von Teilhabeleistungen verpflichtet.
Bereits im Vorwege dieser Regelung hatten die Vertragsparteien des Landesrahmenvertrages SGB IX in Schleswig-Holstein daher im August 2019 für alle Leistungsangebote der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein das Vorhalten eines Konzeptes zur Gewalt- und Missbrauchsprävention in § 10 des Rahmenvertrages als verpflichtendes Qualitätsmerkmal verankert.
Handlungsleitlinien der Arbeitsgruppe 33 des Landespräventionsrates
In einem weiteren Prozess, der 2019 seinen Abschluss fand, hat die AG 33 des Landespräventionsrates und des damaligen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Handlungsleitlinien zur Umsetzung des Art. 16 der UN‑Behindertenrechtskonvention (UN‑BRK) erarbeitet und zur Umsetzung in Schleswig-Holstein empfohlen.
Diese Handlungsleitlinien haben den Titel „Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und der Schutz vor sexualisierter Gewalt für Menschen mit Behinderung – Art. 16 der UN‑BRK endlich umsetzen!“. Sie richten sich an Leistungsangebote der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensaltern. Sie sollen den Handlungsrahmen für die Umsetzung geltender Rechte in den Bereichen Förderung der sexuellen Selbstbestimmung und Schutz vor Gewalt und Machtmissbrauch schaffen.
Diese Handlungsleitlinien sind:
- Angemessene Berücksichtigung von sexueller Selbstbestimmung, Umsetzung der Rechte der Menschen mit Behinderungen und Schutz vor Gewalt im Leitbild des Leistungsangebotes.
- Systematische Analyse bestehender Strukturen und Risikofaktoren für Übergriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung und Machtmissbrauch als Ausgangspunkt aller weiteren Schritte und Maßnahmen.
- Institutionalisierte Ansprechpersonen für die Bereiche Gewaltschutz und sexuelle Bildung.
3. Grundsätze der Gewaltschutzkonzeptarbeit
In Institutionen der Eingliederungshilfe gibt es Machtverhältnisse und Machtbeziehungen. Die Leitung einer Organisation hat daher und aufgrund der oben beschriebenen rechtlichen Bestimmungen die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um Schutz sicherzustellen und Selbstbestimmung zu fördern. Notwendigerweise erfolgt dies unter Beteiligung einer partizipativ besetzten Steuerungsgruppe. Die Arbeit an einem Gewaltschutzkonzept ist ein Prozess, der die gesamte Institution betrifft. Dieser erfolgt auf verschiedenen Ebenen und erfordert eine Reflexion der bestehenden Haltungen und Einstellungen.
Gewaltschutz stellt sich als große Chance für jede Institution dar, um sich zu entwickeln und Kernprozesse zu stützen. Gewaltschutz ist ein Zeichen von Qualität und gelebten Menschenrechten. Ein nachhaltiges Gewaltschutzkonzept ist daher keine Hochglanz-Broschüre, die im Schrank steht – es muss in der Institution gemeinsam entwickelt und fortlaufend gelebt werden.
Dabei ist grundlegend folgendes zu beachten:
- Qualifizierung und Bildung durch regelmäßige Fortbildungen, Fallbesprechungen, themenbezogene Supervisionen für Mitarbeitende und konkrete Bildungsangebote für die Nutzer*innen des Leistungsangebotes als Expert*innen in eigener Sache.
- Erstellung von Verfahrensplänen zum internen Umgang mit Verdachtsfällen mit Einbezug von externen Fachberatungsstellen.
- Partizipation und Beteiligung sowohl der Leitungskräfte, Mitarbeiter*innen und der Menschen mit Behinderungen beim Umsetzungsprozess der Handlungsleitlinien.
- Etablierung eines Beschwerdeverfahrens.
- Selbstverpflichtungserklärung aller Mitarbeitenden zur Achtung und Umsetzung des Leitbildes und weiterer erarbeiteter Standards.
- Gewaltschutzkonzepte müssen als fortlaufende Organisationsentwicklungsprozesse verstanden werden, die beratend und kontrollierend begleitet werden sollten.
- Gewaltschutz muss ausgehend von der schamhaftesten und am wenigsten aufgedeckten Gewaltform gedacht werden, der sexualisierten Gewalt.
- Die Freistellung von Mitarbeiter*innen zur Qualifizierung, Sensibilisierung und zur prozesshaften Weitererarbeitung des Konzeptes ist notwendig.
- Eine Potential- und Risikoanalyse ist mindestens alle 3 – 5 Jahre durchzuführen.
- Eine Begleitung durch externe Fachkräfte ist zwingend erforderlich (vgl. Handlungsleitlinien des Landespräventionsrates).
Menschen sollen immer die Wahl (choice) haben, ob sie in einer Situation sein wollen, eine Stimme bzw. Einfluss (voice) haben, um auf ihre Belange aufmerksam zu machen und die Situation jederzeit verlassen (exit) können. Alle Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung über ihr eigenes Leben.
Nur wenn diese Rechte gewahrt werden, kann Schutz wirkungsvoll umgesetzt werden. Insbesondere im Alltag besonderer Wohnformen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ist dies erfahrungsgemäß nicht durchgehend gegeben bzw. eingeschränkt möglich. Es bestehen Machtasymmetrien und damit die latente Gefahr, dass Rechte eingeschränkt werden. Bei einem Gewaltschutzkonzept geht es somit in erster Linie darum, unter allen Akteur*innen der Institution ein Wissen und Bewusstsein darüber zu entwickeln, wie Choice, Voice, Exit im Alltag stetig realisiert werden können.
(Vgl. Oppermann et al. 2018 S. 51 ff., 83 ff., Andresen 2015 S. 117 ff.)
Es ist zentral, dass Gewaltschutz und die Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes als ein fortlaufender Prozess verstanden wird, der auf die Institution abgestimmt ist, Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen beinhaltet und von einer externen Fachberatungsstelle begleitet wird.
Die Arbeit erfolgt dabei auf 4 Ebenen:
- Institutionelle strukturelle Ebene
- Ebene des Fachpersonals
- Partizipationsebene der Nutzer*innen
- Vernetzungs- und Kooperationsebene mit Externen, z. B. Beratungsstellen Supervisor*innen, Gesundheitssystem
(Vgl. Schröttle et al. 2021 S. 131 ff.)
Institutionen sollten sich gegebenenfalls zudem fragen, wie sie aus Fehlern der Vergangenheit lernen wollen und die historische Dimension von Gewalt in den Prozess eines nachhaltigen Gewaltschutzes mit einbeziehen. Diese Aufarbeitung hat zum Ziel, Verantwortung für die Vergangenheit zu übernehmen, um so zu einer Kultur des Hinsehens, Zuhörens und Handelns beizutragen und Machtmissbrauch zu minimieren.
4. Kriterien für wirksamen Gewaltschutz
»Um institutioneller Gewalt im Allgemeinen, der Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen im Besonderen wirksam zu begegnen, bedarf es eines breiten Maßnahmenbündels.«
(Schröttle et al. 2021 S. 84)
Die folgende Checkliste kann Leistungserbringern der Eingliederungshilfe eine Hilfe und Orientierung bei der Umsetzung des aus § 37a Abs. 1 SGB IX resultierenden gesetzlichen Auftrages geben. Sie soll daneben einen Rahmen bieten, um die Umsetzung des § 37a Abs. 2 SGB IX durch die Rehabilitationsträger, insbesondere durch die Träger der Eingliederungshilfe, zu fördern. Aus Sicht der Herausgeberinnen braucht es für eine qualitativ gute Umsetzung dieser – nun gesetzlich verbindlichen – Aufgabe zusätzliche Ressourcen, die in den Verhandlungen von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen berücksichtigt werden sollten.
Außerdem braucht es einen punktuellen externen Blick von außen, um den Umsetzungsstand zu reflektieren. Daneben ist die Checkliste auch als Orientierungshilfe bei der qualitativen Bewertung der Umsetzung von Gewaltschutz gedacht.
Checkliste Aufbau-Phase:
- Es gibt feste Stellenanteile für Gewaltschutzkoordination.
- Eine interne Steuerungs-Gruppe Gewaltschutz wurde gegründet (siehe S. 11).
- Leitungs-, Fachkräfte und Interessenvertretungen der Nutzer*innen sind Teil dieser Gruppe.
- Es gibt Ressourcen für die Beratung und Unterstützung durch eine externe Fachstelle.
- Mitarbeitende und Nutzer*innen des Leistungsangebotes haben Zeitressourcen, um an den Prozessen mitzuwirken.
- Mitarbeitende werden durch Fort- und Weiterbildungen sensibilisiert und qualifiziert, insbesondere um Machtasymmetrien zu erkennen. Teil der Fortbildung ist die Reflexion der professionellen Haltung.
- Nutzer*innen des Leistungsangebotes haben die Möglichkeit, sich zu ihren Rechten und zum Thema Gewaltschutz zu informieren.
- Meine Rechte? Was ist Gewalt? sind Inhalte von Einzelgesprächen mit Nutzer*innen und/ oder von Gruppenangeboten.
Checkliste Analyse-Phase:
- Der Prozess zur Implementierung des Konzeptes begann mit einer Potential- und Risikoanalyse.
- Die Analyse wurde von verschiedenen Personen der Institution durchgeführt (siehe S. 11).
- Die Potential- und Risikoanalyse wurde von einer externen Fachstelle begleitet.
- Die im Weiteren zu bearbeitenden Aspekte wurden dokumentiert.
- Ein Zeitplan zur Bearbeitung der Aspekte wurde erstellt und die dazugehörigen Aufgaben verteilt.
Checkliste Konzeptionelle Phase:
- Die Steuerungs-Gruppe hat die dokumentierten Aspekte bearbeitet.
Dabei wurden folgende regelhafte Bausteine eines Gewaltschutzkonzeptes beachtet:
- Die Leitung ist zum Umgang mit Gewaltvorkommnissen geschult.
- Es gibt Informations- und Präventionsangebote für alle Personengruppen innerhalb des Leistungsangebotes.
- Es gibt einen Verhaltenskodex bezogen auf sensible Situationen, die von Täter*innen ausgenutzt werden könnten.
- Es gibt Selbstverpflichtungserklärungen der Mitarbeitenden und Leitungskräfte zur Umsetzung der internen Regelungen des Verhaltenskodexes.
- Es gibt einen/mehrere Interventions-/Handlungspläne zum Umgang mit Gewaltvorkommnissen.
- Die Interventions-/Handlungspläne sind allen Mitarbeitenden bekannt.
- Es findet dazu mindestens einmal im Jahr eine Unterweisung statt.
- Es gibt Dokumentationsbögen zum Umgang mit Gewaltvorkommnissen, die verwendet werden.
- Es gibt ein Partizipationskonzept.
- Das Partizipationskonzept wird im Kontext der Gewaltschutzprävention umgesetzt.
- Menschen mit Behinderungen wurden über ihre Rechte in einer für sie wahrnehmbaren und verständlichen Form informiert.
- Ein sexualpädagogisches Konzept wurde erarbeitet und wird allen Personen zugänglich gemacht.
- Die Inhalte werden geschult.
- Gewaltschutz und Selbstbestimmung sind im Leitbild festgehalten.
- Gewaltschutz ist im Qualitätsmanagement verankert.
- Der Leistungserbringer kooperiert aktiv und systematisch mit externen örtlichen Fachberatungsstellen und Schutzeinrichtungen.
- Dies wird durch Dokumentation/Kooperationsvereinbarungen deutlich.
- Ein niedrigschwelliges, barrierefreies und an die Zielgruppen angepasstes internes und externes Beschwerdemanagement ist implementiert.
- Alle sind darüber informiert.
- Durch Supervision, kollegiale Beratung oder andere Feedback-Verfahren wird stetig an einer Sensibilisierung und Reflexion der Haltung gearbeitet.
Checkliste Implementierungs-Phase:
- Ein Gewaltschutzkonzept, inklusive eines Präventionskonzeptes und eines sexualpädagogischen Konzeptes, liegt vor.
- Das Konzept beinhaltet die oben genannten Punkte.
- Alle Menschen in der Institution sind über das Gewaltschutzkonzept informiert.
- Das Konzept liegt in einer für die Nutzer*innen verständlichen Fassung vor.
- Es wird über das Konzept gesprochen und es wird bei Bedarf barrierefrei in einer wahrnehmbaren Form für die Nutzer*innen des Leistungsangebotes erläutert.
- Das Konzept wird im Rahmen der Qualitätssicherung als stetiger Prozess der Weiterentwicklung von Gewaltschutz verstanden und in regelmäßigen Abständen überprüft.
- Im Rahmen der Qualitätssicherung wird einmal jährlich ein Bericht zur Umsetzung von Gewaltschutz erstellt. Vorkommnisse werden dokumentiert.
- Gewaltschutz ist ein Bestandteil von Mitarbeiter*innen- und Einstellungsgesprächen.
- Neuen Mitarbeiter*innen und Nutzer*innen des Leistungsangebotes wird das Gewaltschutzkonzept zeitnah vorgestellt.
5. Empfehlungen zur Steuerungs-Gruppe & Analyse-Gruppe
Für die Umsetzung eines wirksamen Gewaltschutzkonzeptes ist die Bildung sowohl einer Steuerungs-Gruppe als auch einer Analyse-Gruppe wesentlich. Beide Gruppen haben den Auftrag und die Ressourcen, den individuellen Umsetzungsprozess reflektiert zu gestalten.
Die Steuerungs-Gruppe
In einer Steuerungs-Gruppe braucht es verschiedene Perspektiven auf die Institution, um während des Schutzkonzept-Entwicklungsprozesses Risiken zu vermeiden und Transparenz zu gewährleisten. Homogene Gruppen schauen in der Regel durch eine „Brille“ – so können in diesen nicht alle Wirklichkeitskonstruktionen abgebildet werden.
Für die Steuerungs-Gruppe wird empfohlen, folgende Perspektiven/Personen einzubinden:
- ein*e Koordinator*in mit Entscheidungsbefugnissen in Rückkopplung mit der Geschäftsführung
- mindestens vier Interessenvertretungen in paritätischer Besetzung
- mindestens eine Bereichsleitung
- mindestens eine professionelle Fachkraft je Organisationsbereich
- ggf. Vertretung der Mitarbeitenden
- ggf. ein*e QM-Beauftragte*r.
Die Steuerungs-Gruppe trifft sich regelmäßig. Die Arbeit in der Steuerungs-Gruppe kann unterschiedlich gestaltet werden. Zum Beispiel:
- Es werden Kleingruppen gebildet, die unterschiedliche Bausteine/Meilensteine des Konzeptes erarbeiten, diskutieren sowie zurückkoppeln.
- Ein*e Koordinator*in erarbeitet Vorlagen für die Bausteine des Gewaltschutzkonzeptes und stellt diese der Steuerungs-Gruppe vor.
- Die Interessenvertretung bildet einen Beirat, der in die Entwicklung des Gewaltschutzkonzeptes einbezogen wird.
Die Analyse-Gruppe
Im Rahmen der Potential- und Risikoanalyse wird eine Analyse-Gruppe gebildet. Diese Gruppe vertritt die Haltungen und Sichtweisen verschiedener Ebenen in der Institution und es bedarf auch dort einer multiperspektivischen Expertise.
Für die Analyse-Gruppe wird empfohlen, folgende Perspektiven/Personen einzubinden:
- alle Teilnehmenden der Steuerungs-Gruppe
- Geschäftsführung
- Bereichsleitungen
- Fach- und Hilfskräfte
- QM-Beauftragte
- Vertretung der Mitarbeitenden
- Interessenvertretung
- ggf. rechtliche Betreuer*innen
- ggf. weitere Personen – zum Beispiel aus der Verwaltung, der Küche, von externen Dienstleistern, Angehörige, ehrenamtlich Tätige.
6. Weitere Informationen
- Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Deutsches Institut für Menschenrechte (2021): „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis“
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): „Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen. Bestandsaufnahme und Empfehlungen“ | Forschungsbericht 584
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (2021): Abschlussbericht der Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“
- Weibernetz e.V. (2021): „In 5 Schritten zum Gewaltschutzkonzept-Mindestanforderungen zur Erarbeitung“
- www.petze-kiel.de
- www.dgfpi.de Quellenverzeichnis: ANDRESEN, SABINE (2015): Kinderschutz im Alltag. Multidimensionale Perspektive und Konzepte. In: Crone, Gerburg; Liebhardt, Hubert (Hrsg.): Institutioneller Schutz vor sexuellem Missbrauch. Achtsam und verantwortlich Handeln in Einrichtungen der Caritas. Weinheim Basel: Beltz Juventa.
Quellen
- LANDESPRÄVENTIONSRAT SCHLESWIG-HOLSTEIN BEIM MINISTERIUM FÜR INNERES, LÄNDLICHE RÄUME UND INTEGRATION DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN UND LANDESBEAUFTRAGTER FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (2019): Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und der Schutz vor sexualisierter Gewalt für Menschen mit Behinderungen – Art. 16 der UN‑Behindertenrechtskonvention endlich umsetzen.
- Online unter: www.kriminalpraevention-sh.de SCHRÖTTLE, MONIKA; HORNBERG, CLAUDIA; GLAMMEIER, SANDRA, SELLACH, BRIGITTE, KAVEMANN, BARBARA; PUHE, HENRY; ZINSMEISTER, JULIA (2012/2013): Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen in Deutschland. Eine repräsentative Studie. Forschungsprojekt des Interdisziplinären Zentrums für Frauen- und Geschlechterforschung (IFF) der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin. (Veröffentlichung der Kurzfassung der Studie 2012; Langfassung 2013).
- SCHRÖTTLE, MONIKA; PUCHERT, RALF; ARNIS, MARIA; SARKISSIAN, ABDEL HAFID; LEHMANN, CLARA; ZINSMEISTER, JULIA; PAUST, IVANA; PÖLZER, LENA (2021): Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen – Bestandsaufnahme und Empfehlungen. Forschungsbericht 584.
- Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Nürnberg.
- OPPERMANN, CAROLIN; WINTER, VERONIKA; HARDER, CLAUDIA; WOLFF, MECHTHILD; SCHRÖER, WOLFGANG (2018): Lehrbuch Schutzkonzepte in pädagogischen Organisationen. Weinheim Basel: Beltz Juventa.