In Leichter Sprache: "Qualifizierte Peers in der Eingleiderungshilfe"

Es gibt eine Broschüre der Landesbeauftragten.
Die Broschüre heißt: “NEU DENKEN! Qualifizierte Peers in der Eingliederungshilfe”. 
Hier steht der Text der Broschüre in Leichter Sprache.

Die Broschüre gibt es auch in Papier-Form. 
Diese Papier-Form können Sie bei uns bestellen. 

Schicken Sie uns dazu eine E-Mail 
an lb@landtag.ltsh.de
Oder rufen Sie uns an 
unter 0431 988 1620
Dann schicken wir die Broschüre zu.

Am Ende der Broschüre gibt es Fragebögen. 
Die Fragebögen können Sie hier herunterladen: 
Die Fragebögen zu dieser Broschüre

1. Qualifizierte Peers in der Eingliederungs-Hilfe

Dies ist die Zusammenfassung in Leichter Sprache.

Peers sind Menschen mit Behinderungen.
Das Wort Peers spricht man so aus: Piers.
Peers können anderen Menschen mit
Behinderungen helfen.
Geschulte Peers haben helfen gelernt.
Sie heißen auch qualifizierte Peers.

Qualifiziert bedeutet:
Die Peers haben etwas gelernt.
Sie hatten Schulungen als Assistenz.
Oder als Begleiter oder Begleiterin.
Darum können sie anderen helfen.

Eingliederungs-Hilfe ist Hilfe für Menschen mit
Behinderungen.
Es gibt Gesetze und Regeln zur Eingliederungs-Hilfe.

Dieser Text ist für Menschen
mit allen Geschlechtern.

Wir schreiben Worte
in männlicher und weiblicher Form.
Zum Beispiel Helfer und Helferin.
Wir meinen damit alle Geschlechter.

2. Vor-Wort

Das ist das Thema vom Vor-Wort:

Warum ist dieses Info-Heft wichtig?

Es gibt gerade Probleme bei der Eingliederungs-Hilfe.

Alles wird teurer. 
Und es gibt zu wenig Fachkräfte.

Viele Menschen mit Behinderungen leben in besonderen Wohn-Formen.

Besondere Wohn-Formen sind zum Beispiel Wohnstätten. 
In besonderen Wohn-Formen gibt es auch Betreuung. 
In den Wohn-Formen fehlt oft Personal. 
Viel Personal geht bald in Rente. 
Die Versorgung in Wohn-Formen muss es weiter geben. 
Deshalb muss es neue Ideen geben.

Menschen mit Behinderungen haben viel Erfahrung.

Sie wissen zum Beispiel: 
Das brauchen andere Menschen mit Behinderungen. 
Diese Erfahrung kann helfen. 
Zum Beispiel in Wohn-Formen:

Peers in Wohn-Formen

Geschulte Peers haben helfen gelernt. 
Sie heißen auch qualifizierte Peers. 
Geschulte Peers können in Wohn-Formen arbeiten. 
Sie können zum Beispiel mit Bewohnern reden. 
Und Bewohnern Tipps geben. 
Das kann den Fachkräften helfen.

Und dadurch kann es mehr Teilhabe geben.

Dieses Info-Heft erklärt: 
So können Peers in der Eingliederungs-Hilfe arbeiten.

Im Info-Heft finden Sie Ideen für Peers. 
Und Arbeitsblätter.

Die Arbeitsblätter helfen Ihnen. 
Wenn Sie Peer in der Eingliederungs-Hilfe werden wollen. 
Dann finden Sie auch dafür in diesem Heft Ideen.

Das ist das Ziel:

Menschen sollen neue Ideen haben. 
Dann können Menschen mit Behinderungen Arbeit finden. 
Und die Versorgung kann besser werden. 
Es soll wegen Peers nicht weniger Personal geben.

Es sollen nicht weniger Fachkräfte arbeiten. 
Peers sollen das Personal in Wohn-Gruppen ergänzen.

Arbeit gibt Sinn und kann gesund machen.

Das ist gut für alle. 
Dabei soll dieses Info-Heft helfen: 
Damit Menschen in den Wohn-Formen neu denken. 
Und damit Peers Mitarbeitende werden können.

Das wäre gut für alle.

3. Einleitung

Wer sind Peers?

Peers können Menschen mit Behinderungen sein. 
Oder Menschen mit Krankheiten.

Peers haben viel Erfahrung durch ihr eigenes Leben. 
Und mit Problemen durch Behinderungen. 
Darum können Sie anderen Menschen helfen.

Peers beraten Menschen. 
Peers haben ähnliche Sachen erlebt wie die Menschen. 
Peers kennen die Erfahrungen der Menschen selbt.

Manche Peers bekommen Schulungen.

Zum Beispiel eine Schulung zum guten Beraten. 
Jemanden schulen heißt auch qualifizieren. 
Die geschulte Person ist dann qualifiziert. 
Nach der Schulung gibt es oft eine Bescheinigung. 
So eine Bescheinigung heißt auch Zertifikat.

Qualifizierte Peers machen bestimmte Aufgaben.

Zum Beispiel Aufgaben in der Eingliederungs-Hilfe. 
Sie wissen bestimmte Sachen wie Fachleute. 
Und sie kennen eigene Lösungen aus ihrem Leben. 
Damit können sie anderen helfen. Und Menschen beraten.

Es gibt aber auch Fragen zum Thema Peers:

Viele Menschen fragen sich:  
Können Peers in der Eingliederungs-Hilfe arbeiten? 
Wie soll das gehen? 
Und wie kann man das gut planen und machen?

Viele Menschen in Schleswig-Holstein haben miteinander gesprochen. 
In diesen Gesprächen ging es genau um diese Fragen. 
In diesem Heft stehen Ergebnisse von den Gesprächen.

4. Peers in der EGH in Schleswig-Holstein

Über dieses Thema wird viel diskutiert: 
Qualifizierte Peers in Eingliederungs-Hilfe Angeboten. 
Das kurze Wort für Eingliederungs-Hilfe ist EGH.

In einigen EGH Angeboten 
gibt es schon Ideen für Peers. 
Oder es wurden schon qualifizierte Peers eingestellt. 
Bisher waren das meist 
Menschen mit psychischen Erkrankungen. 
Sie arbeiten schon als Peers.

Das Info-Heft kann Ihnen mehr neue Ideen anbieten:

Alle Menschen mit Behinderungen können Peers sein. 
Es gibt in der EGH bisher nur wenige Peers. 

Es gibt viele offene Fragen. 
Auf offene Fragen gibt es noch keine Antwort. 
Zum Beispiel: Wie wird die Ausbildung bezahlt? 
Welche Regeln braucht die Arbeit von Peers? 
Und wie viel Geld sollen Peers als Lohn bekommen?

Wichtige Regeln im 
Landes-Rahmen-Vertrag

Viele Regeln für die Arbeit 
in der Eingliederungs-Hilfe stehen 
im Landes-Rahmen-Vertrag zur EGH. 
Die Vertrags-Kommission verhandelt den Vertrag. 

Im Jahr 2022 hat die Vertrags-Kommission eine 
Arbeits-Gruppe gegründet. 
Die Arbeits-Gruppe hatte einen bestimmten Auftrag: 
Sie sollte eine Idee für Peers in der EGH aufschreiben. 

Die Arbeits-Gruppe hat darüber lange diskutiert. 
Und einen Text für die Vertrags-Kommission geschrieben. 
Die Vertrags-Kommission hat wichtige Grund-Regeln für Peers in der Eingliederungs-Hilfe beschlossen. 
Das war am 26. September 2024.

5. Das steht in dem Beschluss zu Peers in der EGH

Umsetzungs-Empfehlungen

Umsetzungs-Empfehlungen bedeutet:  
So können Peers in EGH-Angeboten arbeiten. 
Die Vertrags-Kommission empfiehlt dafür Regeln. 
Die Regeln gelten für bestimmte Verträge. 
Die Verträge heißen Leistungs- und Vergütungs-Vereinbarungen. 

Städte oder Landkreise schließen diese Vereinbarungen  
mit EGH-Angeboten. 

EGH- Angebote sind zum Beispiel 
Wohn-Angebote oder 
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

In Leistungs- und Vergütungs-Vereinbarungen steht: 
Diese Leistungen gibt es in den Angeboten von Einrichtungen. 
Zum Beispiel Betreuung, Wohnen, Freizeit-Angebote. 
Und so viel Geld bekommen die Einrichtungen dafür. 
Das Geld bekommen sie von Städten und Land-Kreisen.

Alle EGH-Angebote sollen die Regeln zum Thema Peers bei ihren Vereinbarungen beachten.

Peers als neues Personal

Die Vertrags-Kommission sagt: 
Der Einsatz von Peers ist gut für die soziale Teilhabe.

1. Es gibt 2 Sorten von Peers.

1a) Fachkräfte mit Peer-Erfahrung

Diese Menschen haben eine Ausbildung als Fachkraft. 
zum Beispiel als Erzieherin oder Sozial-Arbeiter. 
Sie haben zusätzlich eigene Erfahrungen als Peer.

1b) Qualifizierte Peers

Diese Menschen haben eine Schulung bekommen. 
Die Schulung war extra für Peers. 
Und für die Arbeit in der Eingliederungs-Hilfe.

Das müssen wichtige Themen bei Schulung für Peers sein:

  • Eigene Erfahrungen und Grenzen kennen
  • Über sich Selbst und die eigene Arbeit nachdenken
  • Mit anderen in einem Team arbeiten
  • Gespräche führen
  • Infos über die Eingliederungs-Hilfe kennen

2. Einsatz-Möglichkeiten und Aufgaben von Peers

2a) Fachkräfte mit Peer-Erfahrung

Haben eine Fachkraft-Ausbildung. 
Sie können alle Aufgaben machen, 
die zu der Ausbildung passen.

2b) Qualifizierte Peers

Können bestimmte Aufgaben machen. 
Zum Beispiel Einzel-Begleitung und Gruppen-Angebote.

Beispiele für Aufgaben:

  • Alltags-Begleitung zum Beispiel als Hilfe beim Busfahren oder Einkaufen
  • Unterstützung bei Mitwirkungs-Gruppen Zum Beispiel Bewohner-Beiräte oder Werkstatt-Räte
  • Gespräche zur Entlastung zum Beispiel bei Beratungen im Tandemsystem

3. Bezahlung

Das müssen EGH-Angebote bei der Bezahlung beachten: 
Welche Aufgaben machen die Peers? 
Wieviel Geld erhält Personal im Angebot für ähnliche Aufgaben? 
Für Peers gelten dann die gleichen Regeln wie für alle.

Sie werden im Entgelt-System vom Angebot bezahlt. 
Das kann zum Beispiel ein Tarif-Vertrag sein.

4. Als Peer arbeiten und EGH-Leistungen bekommen

Menschen arbeiten vielleicht 
als Peer in einem Angebot.

Und sie können
gleichzeitig EGH-Leistungen bekommen.

Ein Beispiel:

Eine Person lebt in einer betreuten Wohn-Form. 
Betreute Wohn-Formen sind EGH-Angebote. 
Dort bekommt die Person Unterstützung und Assistenz. 
Zum Beispiel wenn sie Briefe lesen muss.

Und: 
Dieselbe Person arbeitet 
in einer anderen Wohn-Form als Peer.

Das ist möglich!

Sie begleitet zum Beispiel Menschen beim Bus-Fahren. 
Dabei gilt aber: 
Eine Person bekommt Leistungen in einem EGH-Angebot. 
Zum Beispiel Betreuung im Wohnen. 
Dann darf sie in diesem Angebot nicht als Peer arbeiten. 
Holen Sie sich dazu bei Fragen Beratung.

Sie bekommen Geld-Leistungen vom Amt? 
Dann gilt diese Regel: Sie dürfen nur eine bestimmte Menge Geld verdienen.

Das Fach-Wort dafür ist Hinzu-Verdienst-Grenze. 
Auch Peers müssen diese Grenze beachten.

Das soll in Schleswig - Holstein passieren:

Im Land gilt jetzt der Beschluss von 
der Vertrags-Kommission zum Thema Peers: 
Durch den Beschluss gibt es einen Rahmen.

Alle wissen jetzt: 
Menschen mit Behinderungen können 
als Peers in der Eingliederungs-Hilfe arbeiten.

Die Regeln dafür stehen im Beschluss. 
Viele Menschen sollen jetzt davon erfahren. 
Und Peers können in EGH-Angeboten arbeiten.

Das Ziel ist: 
Peers arbeiten bald wirklich in EGH-Angeboten.

6. Das ist wichtig für die tägliche Arbeit von Peers

Ein EGH-Angebot will qualifizierte Peers einstellen? 
Das ist fast wie die Einstellung von anderem Personal.

Wichtig ist immer: 
passt die Person zur Aufgabe bei der Arbeit?

Und kann die Person so oft und so lange arbeiten, 
wie es nötig ist?

Diese Sachen sind auch wichtig:

Wichtig für die Arbeit von Peers und anderem Personal sind:

  • Einarbeitung,
  • Gespräche im Team,
  • Schulungen und
  • Beratung zur Arbeit durch Fachleute. 
    Diese Beratung heißt auch Super-Vision.

Es gibt aber besondere Fragen zur Arbeit von Peers:

Eine Person arbeitet als Peer in einem EGH-Angebot. 
Früher war die Person vielleicht selbst in dem Angebot. 
Zum Beispiel als Werkstatt-Beschäftigter.

Und die Person bekam damals da Unterstützung. 
Jetzt soll sie als Peer dort selbst Verantwortung haben. 
Und Kollegin oder Kollege im Team sein. 
Das kann für alle ungewohnt sein. 
Manchmal gibt es vielleicht Angst, 
Aufgaben zu verlieren. 
Oder Angst vor Vergleichen von Personal und Peers.

Alle sollen sich auf Peers als Personal vorbereiten.

Das ganze Team soll miteinander 
über das Thema reden. 
Das gilt für Peers und anderes Personal. 
Alle gemeinsam sollen Regeln für die Arbeit bestimmen. 
Und einen Plan für die Zusammen-Arbeit.

So wissen alle: wer hat welche Aufgaben. 
So gibt es gute Zusammen-Arbeit. 
Das Fachwort dafür ist Team-Entwicklungs-Prozess.

Peer-Erfahrungen sind ein Vorteil

Peer Erfahrungen sind keine Schwäche. 
Es soll keine Benachteiligung mehr geben. 
Und keine Vorurteile mehr. 
Wichtig ist gegenseitiger Respekt. 
Und gleichberechtigte Gespräche miteinander. 
Gemeinsame Regeln für das Verhalten können helfen. 
Diese Regeln heißen auch Verhaltens-Kodex.

Im Verhaltens-Kodes steht: 
Das ist gutes Verhalten bei der Arbeit. 
Das ist für alle in dem EGH-Angebot wichtig.

Und diese Regeln gelten für die Zusammen-Arbeit. 
Auch Nutzer und Nutzerinnen 
sollen bei den Regeln mitreden. 
Zum Beispiel Bewohner-Beiräte in Wohn-Angeboten. 
Oder Werkstatt-Räte in WfbM.

7. Aufgaben von Qualifizierten Peers und was für diese Arbeit wichtig ist

Peers haben verschiedene Erfahrungen 
aus ihrem Leben, aus ihrer Arbeit und Erfahrung 
mit Krankheit und Gesund werden.

Deshalb können Peers in vielen Bereichen arbeiten. 
Sie können viele Aufgaben übernehmen.

Welche Aufgaben sind möglich?

Das hängt vom Angebot ab. 
Und von den Menschen, die dort unterstützt werden. 
Im Beschluss der Vertrags-Kommission 
gibt es Beispiele. 

Es kann noch andere Aufgaben geben, 
als in den Beispielen.

Tätigkeitsbereiche für Peers:

Ein großer Bereich ist die Begleitung im Alltag. 
In besonderen Wohn-Formen 
gibt es Tätigkeiten für Peers.

Jedes EGH-Angebot kann dafür prüfen: 
Welche Aufgaben für Peers passen zu uns? 
Welche Fähigkeiten brauchen Peers bei uns? 
Wer ist bei uns für bestimmte Aufgaben zuständig?

Die Antworten werden in einem Konzept aufgeschrieben.

In dem Konzept stehen dann 
Regeln für die Zusammenarbeit. 
Und wer welche Aufgaben macht.

Und Infos für Anleitung 
und Begleitung und Fortbildungen.

Peers in Leistungs-Vereinbarungen

Im Konzept stehen Aufgaben und Regeln für Peers. 
Dann werden sie auch in 
die Leistungs-Vereinbarung geschrieben. 
Und in die Vergütungs-Vereinbarung.

Schon jetzt können EGH-Angebote Peers einstellen.

EGH-Angebote können schon heute Peers einstellen. 
Zum Beispiel als sonstiges Personal 
für Alltags-Begleitung.

Peers können auch den Beiräten helfen. 
Oder als Gesprächs-Partner für entlastende Gespräche.

8. Qualifizierte Peers: Das wünschen sich die Bewohner-Beiräte

Im Oktober 2025 gab es eine Umfrage. 
Die Umfrage war in Schleswig-Holstein. 
Es war eine Umfrage bei Bewohner-Beiräten.

Die Landes-Arbeits-Gemeinschaft 
der Bewohner-Beiräte 
hat die Umfrage gemacht. 

Das kurze Wort für Landes-Arbeits-Gemeinschaft 
ist LAG.

Die meisten Bewohner-Beiräte haben gesagt:

Ja, Peers können helfen. 
Das Thema Peers ist für Bewohner-Beiräte wichtig. 
Bewohner-Beiräte reden darüber bisher aber selten mitden Chefs und Chefinnen.

Beiräte hatten viele Ideen für die Arbeit von Peers

Besonders oft haben Bewohner-Beiräte 
dies vorgeschlagen: 
Begleitung von Bewohnern 
Assistenz für andere Bewohner.

Diese Peer Aufgaben haben die Beiräte vorgeschlagen:

  • Begleitung im Alltag: zum Beispiel beim täglichen Einkauf, beim Kauf von Kleidung oder Möbeln, beim Kochen oder in der Freizeit bei Spaziergängen und Spielen.
  • Hauswirtschaft: Putzen, Gartenarbeit oder kleine Hausmeister-Aufgaben.

Auch diese Peer Aufgaben schlugen die Beiräte vor:

  • Hilfe in der Pflege: zum Beispiel Begleitung zur Toilette. 
    Begleitung bei Arztbesuchen oder Ämtern: 
    Peers könnten als „Verfahrenslotsen“ helfen und ihre eigenen Erfahrungen weitergeben.
  • Tätigkeiten für andere Bewohner: 
    kleine Arbeiten wie Möbel aufbauen oder Hilfe bei Smart-Phones.
  • Fahrdienst oder Begleitung im Bus: 
    zum Beispiel zu Sachen in der Freizeit oder zu Terminen. 
    Auch Fahr-Trainings wurden vorgeschlagen.

Möglichkeiten und Schwierigkeiten

Die Bewohner-Beiräte sind der Meinung: 
Diese Aufgaben geben mehr 
Teilhabe und Unabhängigkeit. 
Und sie entlasten das Personal.

Die Mitglieder in den Bewohner-Beiräten 
wissen aber auch: 
Nicht alle Bewohner können 
diese Aufgaben übernehmen.

Dafür braucht es passende Schulungen für Peers.

Die Landes-Arbeits-Gemeinschaft der 
Bewohner-Beiräte meint:

Marcus Haß ist der 1. Vorsitzender von 
der LAG der Bewohner-Beiräte Schleswig-Holstein.

Marcus Haß hat gesagt:

Die Fachkräfte können durch den Einsatz von Peers 
in besonderen Wohn-Formen auch mal entspannen.

Das wäre Win-Win! Alle gewinnen dadurch!

Schlusswort

EGH-Angebote sind zum Beispiel Wohnformen 
und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

Qualifizierte Peers können in EGH-Angeboten arbeiten. 
Sie sind dort eine neue Gruppe von Beschäftigten. 
Es gibt viele Möglichkeiten, wie sie dort mitarbeiten können.

In den EGH-Angeboten gibt es auch 
Leistungen der Sozialen Teilhabe.

Soziale Teilhabe bedeutet: 
Menschen mit Behinderungen 
sollen im Alltag dabei sein. 
Und am Leben mit anderen Menschen teilnehmen.

Peers in EGH-Angeboten sind mehr soziale Teilhabe. 
So können EGH-Angebote besser werden. 
Dafür soll es in vielen Einrichtungen Peers geben.

Peers sollen gut in der EGH arbeiten können!

Dabei können alle Beteiligten helfen. 

Zum Beispiel: 
Leitungen von EGH-Angeboten, 
Beschäftigte in EGH-Angeboten, 
Kosten-Träger von EGH-Angeboten, 
Menschen mit Behinderungen 
und alle anderen, die damit zu tun haben.

Im neuen Sozial-Gesetz-Buch 9 steht: 
Menschen in EGH-Angeboten sollen dort mit-gestalten. 
Sie sollen die Leistungen im Angebot mit-gestalten. 
So haben die Menschen selbst-bestimmte Teilhabe. 

Das soll immer der 1. Schritt sein 
für das Thema Peers in EGH‑Angeboten: 
Gespräche mit den Nutzerinnen und Nutzern!

Die Landesbeauftragte sagt

 
Für Peers in EGH-Angeboten gilt: 
Viele Menschen müssen Neu Denken. 
Und andere Menschen stark werden lassen!

Leiter und Leiterinnen, 
Personal in EGH-Angeboten 
und Nutzer und Nutzerinnen 
von Angeboten sollen:

  • Möglichkeiten gemeinsam ergreifen.
  • Die neuen Tätigkeiten gestalten.
  • Zusammen lernen, Peer-Angebote zu machen.
  • Und so gemeinsam das EGH-Angebot verändern.

Versuch macht klug! Einfach machen!