Vorwort

Ein besonderer Dank gilt den engagierten Interessenvertretungen aus dem Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - insbesondere Thomas Bartels für das stetige Einbringen des Themas. Eure Mitwirkung in der Vertragskommission SGB IX und in der AG Partizipation haben entscheidend zum Beschluss der Vertragskommission und zum Entstehen dieser Broschüre beigetragen.

Mit den Bezeichnungen in diesem Text sind ausdrücklich alle Geschlechter gemeint.

1. Warum braucht es diese Broschüre?

Die aktuellen Themen im Zusammenhang mit Leistungen der Eingliederungshilfe sind Kostensteigerungen bei angespannten Haushaltslagen und drohende Versorgungsengpässe durch den zunehmenden Mitarbeiter- und Fachkräftemangel. Das betrifft viele Leistungsangebote, insbesondere die besonderen Wohnformen. Die „Baby-Boomer- Generation“ geht in Rente und es braucht neue Ideen und Strategien, um die Versorgungssituation in der Eingliederungshilfe zukünftig sicherzustellen.

Gleichzeitig wollen viele Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Sie erleben – gerade in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, dass sie häufig unter ihren Möglichkeiten bleiben. Viele möchten sich weiterbilden und beruflich vorankommen. Nicht selten sind bereits berufliche Qualifikationen vorhanden und es braucht geeignete Rahmenbedingungen, um wieder eine entsprechende Tätigkeit ausüben zu können.

Arbeit unter angemessenen Rahmenbedingungen stiftet Identität und Sinn, kann stabilisieren und im besten Fall sogar gesundheitsfördernd wirken - davon können alle profitieren. So können sichere Versorgungssituationen und zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen entstehen. Probleme dagegen immer wieder festzustellen und zu beklagen, führt nicht weiter.

Menschen mit Behinderungen bringen einen bisher meist ungenutzten Erfahrungsschatz mit: Sie wissen aus eigener Erfahrung, was es bedeutet mit einer Beeinträchtigung zu leben und welche Unterstützung hilfreich ist. Das muss nicht immer eine hochqualifzierte Fachkraft sein, sondern vielleicht jemand, der Zeit für Gespräche hat und Tipps aus Erfahrung geben kann. Diese Erfahrungsexpertise kann ein Gewinn für alle sein. Sie kann zum Beispiel für Personen die in besonderen Wohnformen leben mehr Teilhabemöglichkeiten schaffen und Fachkräfte entlasten.

Auf diese Potentiale und Ressourcen und ihren Mehrwert für Leistungsangebote der Eingliederungshilfe soll hier der Blick gerichtet werden.

Diese Broschüre wendet sich an drei Zielgruppen:

  • an Menschen mit Behinderungen, die sich für eine Tätigkeit als qualifizierte/ qualifizierter Peer interessieren oder mehr darüber erfahren möchten,
  • an Leistungserbringer, insbesondere Leitungen und Mitarbeitende von Leistungsangeboten, die neue Wege der Personal- und Konzeptentwicklung suchen,
  • an Leistungsträger, die in Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen neue Versorgungswege mitgestalten können.

Die Beschäftigung Qualifizierter Peers in Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe ist ein neuer Weg, der Perspektiven eröffnet und gewohnte Sichtweisen infrage stellt. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine Qualitätsabsenkung durch Reduzierung von Fachkräften, sondern um eine bereichernde Ergänzung von Teams durch Qualifizierte Peers. Diese Broschüre lädt ein, gemeinsam umzudenken und neue Wege zu entwickeln.

Sie kann Umsetzungsprozesse unterstützen, indem sie

  • Informationen und Anregungen für die Beschäftigung von qualifizierten Peers gibt,
  • in Leistungsangeboten und bei Leistungsträgern gemeinsame Diskussionsprozesse anregt und
  • Menschen mit Behinderungen ermutigt, eigene berufliche Perspektiven als Peer zu entdecken.

Im Anhang finden sich weiterführende Fragen, die dabei unterstützen können, vor Ort ins Gespräch zu kommen und konkrete erste Schritte für eine Umsetzung zu planen.

Wir sind schon überzeugt:

Qualifizierte Peers in Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe können ein Gewinn für alle sein! Neu Denken macht Sinn!

2. Was sind Qualifizierte Peers?

EX-IN Genesungsbegleitung, Teilhabebegleitung, Peer Counselor, Peer-Beratung – hinter all diesen Begriffen steht eine gemeinsame Idee: Menschen mit Behinderungen werden durch eine Fortbildung zu Experten und Expertinnen in eigener Sache und damit zu Qualifizierten Peers, die ihr Wissen für andere einsetzen können. Je nach Zertifizierung oder Fortbildungsform werden diese Qualifizierten Peers unterschiedlich bezeichnet.

Peers sind also Personen, die

  • selbst von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen betroffen sind und
  • Erfahrungen im Umgang mit Barrieren und Unterstützungssystemen gesammelt haben
  • und diese Erfahrungen mit anderen in ähnlichen Lebenslagen teilen können.

Qualifizierte Peers haben zusätzlich eine Fortbildung absolviert, die sie für Tätigkeiten in Bereichen der Rehabilitation vorbereitet. Sie haben:

  • spezifische Kenntnisse
  • reflektierte persönliche Erfahrungen und
  • ggf. Zertifikate aus der entsprechenden Qualifizierung.

Qualifizierte Peers bringen eigene Lösungswege mit, kennen die „Stolperfallen“ in der Praxis und können dadurch Unterstützung und Beratung auf Augenhöhe anbieten. Durch Gespräche mit anderen Betroffenen können sie den Blick auf die eigene Erkrankung oder Behinderung verändern. Sie können Vorbilder sein und Mut machen, neue Wege zu gehen.

So unterstützen sie zum Beispiel

  • mehr Selbstbestimmung,
  • persönliche Entwicklungen und
  • die Übernahme von Eigenverantwortung.

3. Fragen aus der Praxis

  • Qualifizierte Peers als Teammitglieder in Leistungsangeboten, als Mitarbeitende – wie soll das gehen? Geht das überhaupt?
  • Wie kann die Beschäftigung von Peers in Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe organisiert werden und funktionieren?
  • Was bedeutet das für konzeptionelle Entwicklungen und notwendige Rahmenbedingungen?
  • Und was folgt für die Verhandlung von Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen?

Das sind die Fragen, die sich viele Beteiligte stellen. Die in dieser Broschüre zusammengefassten Überlegungen und Hinweise basieren auf einem Diskussionsprozess auf Landesebene. Dieser Diskussionsprozess wurde von der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen initiiert und hat sich mit diesen Fragen auseinandergesetzt.

4. Erfahrungen und gute Beispiele

Die gute Nachricht ist, dass es bereits Erfahrungen mit der Beschäftigung von Qualifizierten Peers gibt. In der deutschsprachigen Schweiz existieren seit mehreren Jahren Praxisempfehlungen zur Anstellung von Peers in Institutionen. Peers werden dort in klinischen Settings, aber auch in anderen Leistungsangeboten angestellt.

In Nordrhein-Westfalen arbeiten qualifizierte Peers bereits als Peerberatung in sozialräumlichen Anlaufstellen und beraten dort andere Menschen mit Behinderungen.

In den ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) nach § 32 SGB IX in Schleswig-Holstein arbeiten überwiegend Fachkräfte mit eigenen Peererfahrungen.

Im Bereich der Sozialpsychiatrie bestehen – verbunden mit der EX-IN-Qualifikation – seit rund zehn Jahren fundierte Erfahrungen mit dem Einsatz von Peers im Bereich Psychosoziale Therapen bei schweren psychischen Erkrankungen. Im Mittelpunkt stehen dabei die individuellen Erfahrungen, Einstellungen und Bewertungen der (ehemals) Betroffenen sowie ihre eigenen Strategien im Umgang mit der Erkrankung. Diese persönlichen Erfahrungen werden in unterschiedlichen Bereichen bewusst genutzt. Peer-Arbeit knüpft an die sehr individuellen und unterschiedlichen Lebensgeschichten der (ehemals) Betroffenen an, richtet den Blick auf Stärken und Fähigkeiten und unterstützt Hoffnung, Toleranz, gegenseitigen Respekt und Gleichberechtigung. Peer-Support kann sowohl für die Person, die Unterstützung gibt, als auch für die Person, die Unterstützung erhält, von Nutzen sein:

  • Autonomie kann gefördert werden,
  • soziale Netzwerke und Selbstvertrauen können gestärkt werden,
  • Selbststigmatisierung kann verringert werden und
  • neue Fertigkeiten können entwickelt werden.

Es wird davon ausgegangen, dass Peer-Arbeit nicht nur Betroffenen zugutekommt, sondern auch das therapeutische Klima in Behandlungs- und Versorgungseinrichtungen positiv beeinflussen und den Abbau von Stigmatisierung unterstützen kann.

Bisher stehen überwiegend Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im Fokus, sowohl in ihrer Qualifizierung als EX-IN-Genesungsbegleitung als auch als Zielgruppe von Peer-Angeboten.

Mit „Peers“ sind in dieser Broschüre aber ausdrücklich alle Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen gemeint.

Qualifizierte Peers in Schleswig-Holstein – Wo stehen wir?

Auch in Schleswig-Holstein arbeiten bereits Genesungsbegleitende in verschiedenen Arbeits- feldern der psychiatrischen Versorgung, insbesondere in psychiatrischen Kliniken. Darüber hinaus gibt es weitere Tätigkeitsfelder für Peers, zum Beispiel in sexualpädagogischen Beratungsngeboten im Tandem-Team mit einer Fachkraft, im Gesundheitsamt als Genesungsbegleiter - Genesungsbegleiterin oder in der Qualifizierung der EX-IN Genesungsbegleitung.

Das Thema „Qualifizierte Peers“ ist inzwischen in einem breiteren fachlichen Diskussionsprozess angekommen. In Schleswig-Holstein wurden Erfahrungen und Modelle in Fachveranstaltungen und Veröffentlichungen vorgestellt. In vielen Bereichen – auch in einigen Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe – gibt es bereits erste konzeptionelle Weiterentwicklungen und Einstellungen von qualifizierten Peers.

5. Peers im Landesrahmenvertrag und in der Vertragskommission

Die offenen Fragen zur Beschäftigung von qualifizierten Peers – etwa zu Rahmenbedingungen, Finanzierung und Leistungsvereinbarungen – haben auch Gremien auf Landesebene in Schleswig-Holstein beschäftigt.

Im Kontext der Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag Eingliederungshilfe (LRV-SH SGB IX) erhielt die Unterarbeitsgruppe„Partizipation“ der Vertragskommission SGB IX im Jahr 2022 den Auftrag, zum Thema„Peers in Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe“ einen Vorschlag zu erarbeiten und der Vertragskommission zur Beschlussfassung vorzulegen.

Nach intensiver inhaltlicher Arbeit und vielen Diskussionen fasste die Vertragskommission am 26.09.2024 den Beschluss mit den Umsetzungsempfehlungen „Peers in Leistungsange- boten der Eingliederungshilfe“.

Umsetzungsempfehlungen: Peers in Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe

„Peers als neue Mitarbeitende in Leistungsangeboten der EGH zeichnen sich insbesondere durch ihre Erfahrungsexpertise aus eigener Betroffenheit aus. Sie haben in der Regel in einer Weiterbildung gelernt, ihre Erfahrungen zu reflektieren und als Ressource für die Beratung und Unterstützung anderer Betroffener einzusetzen.

Es ist davon auszugehen, dass durch den Einsatz von Peers ein Mehrwert für Leistungen der sozialen Teilhabe entsteht.

Eine konkrete Ausgestaltung der Einsatzgebiete steht in Abhängigkeit zur inhaltlichen Ausrichtung der zu erbringenden Leistungen und ist somit Gegenstand von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen. Es wird empfohlen, sich bei der Vertragsgestaltung an den nachstehenden Ausführungen zu orientieren.

1. Definition von „Peers“

Peers können folgendermaßen eingeordnet werden:

1a) „Qualifizierte Peers“

Qualifizierte Peers zeichnen sich durch eine Fortbildung aus, die für Tätigkeiten in den Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe qualifiziert.

Zur Orientierung wurde die „Übersicht Peer Qualifikationen“ (Anlage 1) erstellt. Die Liste ist nicht abschließend und weitere vergleichbare Qualifikationen können daher ebenfalls geeignet sein.

Sinnvoll sind Qualifikationsbausteine mit den Themen „Auseinandersetzung mit der eigenen Beeinträchtigung, den eigenen Erfahrungen“, „Selbstreflexion: Eigene Stärken – eigene Grenzen“, „Rollenklärung“, „Arbeit im Team“ und „Gesprächsführung“ sowie „Kenntnisse des Systems der Eingliederungshilfe“.

1b) „Fachkräfte mit Peererfahrung“

Eine Qualifikation als Fachkraft für den jeweiligen Einsatz z. B. eine Ausbildung zur Erzieher*in oder ein Studium der Sozialpädagogik ist vorhanden. Es liegen zusätzlich reflektierte Peererfahrungen vor.

Eine Qualifikation als Fachkraft für den jeweiligen Einsatz z. B. eine Ausbildung zur Erzieher*in oder ein Studium der Sozialpädagogik ist vorhanden. Es liegen zusätzlich reflektierte Peererfahrungen vor.

2. Einsatzmöglichkeiten und konkrete Tätigkeiten

„Fachkräfte mit Peererfahrung“ können qualifikationsbezogen alle relevanten Tätigkeiten erbringen.

Konkrete Tätigkeiten von „Qualifizierten Peers“ können grundsätzlich individuelle Einzelleistungen, wie z. B. eine Begleitung im Alltag und auch die Durchführung von Gruppenangeboten sein.

Entscheidend ist jeweils die Konzeption des Leistungserbringers.

Die konkreten Tätigkeiten sind in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen auf dieser Grundlage zu formulieren.

Als Beispiele dienen:

  • Übernehmende und begleitende Assistenz (Alltagsbegleitung)
  • Peers können im Kontext des Partizipationskonzeptes als Unterstützungspersonen für die Interessenvertretung/ Mitwirkungsgremien vorgesehen werden.
  • Peers können als zusätzliche Ansprechperson für entlastende Gespräche tätig sein (unter anderem auch als Tandemsystem).
  • Die Tätigkeit von Peers in einem Leistungsangebot kann auch mit der Wirksamkeit des Angebots in Verbindung gebracht werden.

In den folgenden Leistungsbereichen der Sozialen Teilhabe bestehen Einsatzmöglichkeiten für Qualifizierte Peers nach 1a):

  • In Leistungsangeboten nach § 78 SGB IX „Assistenzleistungen“ als kompensatorische Assistenz (z. B. Begleitung bei Freizeitaktivitäten, beim Einkaufen, ggf. zum Arzt, Haushaltsführung, Teilen der Peererfahrung),
  • Im Leistungsbereich Teilhabe am Arbeitsleben bestehen Einsatzmöglichkeiten in Leistungsangeboten nach § 111 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB IX im Arbeitsbereich der WfbM und anderer Leistungsanbieter.
  • Die umfangreichen Diskussionen in der AG Partizipation haben daneben gezeigt, dass die Tätigkeiten von Peers auch als eigenes Leistungsangebot nach § 5 Abs. 3 LRV (fallunabhängige Leistung) im und für den Sozialraum ausgestaltet werden könnten.

Tarifliche Eingruppierung

Liegen die tarifrechtlichen Voraussetzungen vor, ist die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe eines Tarifes oder einer anderen angewendeten Entgeltsystematik vorzunehmen.

Tätigkeit als Qualifizierter Peer bei gleichzeitigem Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe

Grundsätzlich ist eine Beschäftigung als qualifizierter Peer bei grundsätzlicher (Teil-) Erwerbsfhigkeit auch bei gleichzeitigem Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe möglich. Die Regelungen der Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderung sind zu beachten. Wie bei jeder anderen Berufstätigkeit auch, können parallel z. B. Assistenzleistungen in Anspruch genommen werden.

Beispiel: Qualifizierte Assistenz im eigenen Wohnraum und Aufnahme einer Tätigkeit als Peer in einem anderen Leistungsangebot der Eingliederungshilfe als kompensatorische Assistenz wären parallel möglich.

Als Grundsatz gilt: Kein Einsatz als Peer im Leistungsangebot, in dem die Person selbst Leistungsempfänger*in ist.“

Bedeutung für die Praxis

Für Menschen mit Behinderungen

  • Erfahrungsexpertise wird als wertvolle Ergänzung der Teams gesehen.
  • Schritt für Schritt können neue berufliche Perspektiven als Qualifizierte Peers entstehen.

Für Leistungserbringer

  • Qualifizierte Peers sind gewollt und im Landesrahmenvertrag verankert.
  • Es gibt einen Orientierungsrahmen an dem man sich in den Leistungsangeboten orientieren kann, wenn Qualifizierte Peers als Mitarbeitende integriert werden sollen.
  • Gleichzeitig bleibt Gestaltungsspielraum: Aufgabenprofile, Einbindung in Teams und Unterstützung brauchen eine passgenaue Entwicklung vor Ort.

Für Leistungsträger

  • Mit dem Beschluss der Vertragskommission liegt ein Orientierungsrahmen für die Vereinbarung von Leistungen mit Qualifizierten Peers vor.
  • In Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen können Qualifizierte Peers als Baustein zur Stärkung von Teilhabeleistungen mitgedacht werden.
  • Offene Fragen zu Ausgestaltung und Finanzierung können in einem gemeinsamen Prozess mit Leistungserbringern und Interessenvertretungen weiterentwickelt werden.

Die Grundlagen sind gelegt. Jetzt geht es darum, Qualifizierte Peers in Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe gut zu verankern. Im folgenden Abschnitt werden Aspekte für eine gelingende Umsetzung vorgestellt.

6. Worauf es bei der Umsetzung ankommt

Grundsätzlich unterscheidet sich die Einstellung von Qualifizierten Peers nicht von der Einstellung anderer Mitarbeitender. Im Mittelpunkt steht immer die Frage, ob eine Person für die jeweilige Tätigkeit und deren Umfang geeignet ist. Auch Einarbeitung, Austausch im Team, Fortbildung und bei Bedarf Supervision sind ähnlich wie bei anderen Beschäftigungsverhältnissen notwendig.

Bei der Einstellung Qualifizierter Peers stellen sich jedoch zusätzliche Fragen. Eine Person, die bisher eigene Unterstützungsbedarfe hatte, gehört nun zum Team. Dies kann das bisherige Rollenverständnis und die gewohnte Zusammenarbeit im Team herausfordern. Im Extremfall können Konkurrenzsituationen und Ängste entstehen, den eigenen Tätigkeitsbereich zu verlieren.

Hilfreich kann hier ein geplanter Teamentwicklungsprozess sein, an dem alle Mitarbeitenden beteiligt sind. Dabei können Tätigkeitsprofile und Verantwortungsbereiche gemeinsam in den Blick genommen, Zuständigkeiten geklärt und Regeln und Strukturen vereinbart werden, damit die Zusammenarbeit mit Qualifizierten Peers im Team gut gelingen kann. Dies kann Klarheit und Handlungssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Peererfahrungen zu haben und teilen zu können ist ein Mehrwert und eine Qualität - kein Manko.

Diskriminierung und Stigmatisierung sollten idealerweise der Vergangenheit angehören und durch Kommunikation auf Augenhöhe sowie Achtung und Respekt vor jeder Person in ihrer individuellen Vielfältigkeit ersetzt werden.

Unterstützend wirken kann hier die gemeinsame Erarbeitung und Vereinbarung eines Verhaltenskodexes, in dem Werte und ethische Grundsätze der Zusammenarbeit festgehalten sind.

Jede konzeptionelle Neuausrichtung bedeutet auch, Altbewährtes zu hinterfragen.

Es gilt, den Mehrwert des Einsatzes von Qualifizierten Peers sowohl für das jeweilige Leistungsangebot als auch für die eigene Tätigkeit und Rolle im Team zu entdecken.

Wichtig sind dabei partizipative Prozesse, in denen alle Fragen gestellt werden dürfen und auf Augenhöhe kommuniziert wird. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung der Nutzervertretungen des jeweiligen Leistungsangebots, zum Beispiel des Bewohnerbeirats in besonderen Wohnformen.

7. Mögliche Aufgaben von Qualifizierten Peers und notwendige Rahmenbedingungen

Ebenso vielfältig, wie die Fähigkeiten und Erfahrungen der Peers, sind die Tätigkeitsfelder, in denen sie sich betätigen könnten.

Je nach Inhalt des jeweiligen Leistungsangebots und dessen Zielgruppe kommen unterschiedliche Aufgaben in Betracht. Im Beschluss der Vertragskommission werden diese Tätigkeitsbereiche beispielhaft und nur auszugsweise beschrieben.

Ein besonders großes Potenzial bietet in besonderen Wohnformen der Bereich der übernehmenden und begleitenden Assistenz in der Alltagsgestaltung. Hier könnten viele verschiedene Tätigkeiten von Qualifizierten Peers übernommen werden. Diese Möglichkeiten gilt es im Rahmen der Weiterentwicklung des jeweiligen Leistungsangebots zu identifizieren und genauer zu beschreiben. Das ist ein wichtiger Schritt, wenn man sich auf den Weg machen möchte, Qualifizierte Peers zu beschäftigen.

Grundlage für die Vereinbarungen zu Rahmenbedingungen in Leistungs- und Vergütungsverenbarungen ist immer die konzeptionelle (Neu-)Ausrichtung des Leistungsangebots.

Dazu gehört insbesondere,

  • konkrete Tätigkeitsbereiche für Qualifizierte Peers zu beschreiben,
  • die dafür erforderlichen Fähigkeiten zu klären, interne Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche festzulegen,
  • klare Rollen- und Aufgabenbeschreibungen zu erstellen sowie
  • Regeln für die Zusammenarbeit im Team und für Anleitung und Begleitung zu vereinbaren.

Auf dieser Grundlage können in der Leistungsvereinbarung Leistungsinhalte und Leistungsumfänge ausformuliert und verhandelt werden. Die verhandelten Inhalte und Umfänge werden dann in der Personalvereinbarung und in der Kalkulation der Vergütungsvereinbarung berücksichtigt.

Bereits jetzt bestehen auf Grundlage des aktuellen Landesrahmenvertrags SGB IX Schleswig- Holstein Möglichkeiten, Qualifizierte Peers zu beschäftigen. Einstellungen sind zum Beispiel als „sonstiges Personal“ im Bereich der übernehmenden und begleitenden Assistenz (Alltagsbegleitng) möglich. Außerdem können Qualifizierte Peers im Rahmen der Umsetzung des Partizipati- onskonzeptes als Unterstützungspersonen für Interessenvertretungen und Mitwirkungsgremien tätig werden. Auch der Einsatz als zusätzliche Ansprechpersonen für entlastende Gespräche ist denkbar, ebenfalls im Rahmen von „sonstigem Personal“.

8. Tarifliche Eingruppierung Qualifizierter Peers

Als neue Beschäftigtengruppe sind qualifizierte Peers in den bestehenden Tarifverträgen des Gesundheits- und Sozialwesens bisher noch nicht erfasst. Das will ver.di verändern und empfiehlt den Tarifkommissionen, die Aufnahme einer entsprechenden Eingruppierung als Forderung in künftige Tarifverhandlungen einzubringen.

Solange noch keine spezielle tarifvertragliche Eingruppierung vorliegt, muss der jeweilige Arbeitgeber qualifizierte Peers im eigenen Ermessen eingruppieren. Zur Orientierung empfiehlt ver.di in einem Positionspapier „Genesungsbegleitung“ differenzierte Leitlinien für die Eingruppierung von Peers.

Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe des jeweils angewendeten Tarifvertrags erfolgt – wie bei allen anderen Gruppen von Beschäftigten – anhand der tariflichen Eingruppierungsrichtlinien. Grundlage bilden dabei vorhandene Qualifikationen und die Merkmale der übernommenen Tätigkeit. Das vorhandene Erfahrungswissen sowie die Fortbildung zum Qualifizierten Peer sollten dabei als zusätzliche Qualifikation angemessen berücksichtigt werden.

Mit Blick auf die Refinanzierung empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung der Eingruppierung zwischen dem zuständigen örtlichen Leistungsträger und dem Leistungserbringer.

9. Qualifizierte Peers konkret - das wünschen sich die Bewohnerbeiräte

Wie könnten Qualifizierte Peers in besonderen Wohnformen aus Sicht von Bewohnerbeiräten zur Entlastung in angespannten Personalsituationen beitragen?

Im Oktober 2025 hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Bewohnerbeiräte Schleswig-Holstein ihre Mitglieder dazu im Rahmen einer Umfrage befragt.

Es wurden unter anderem folgende Fragen gestellt:

  • Können Peers auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeiten oder dort unterstützen?
  • Wie oder bei welchen Aufgaben könnten Peers mitarbeiten? Die Antworten waren sehr umfangreich. Von vier befragten

Bewohnerbeiräten haben drei der ersten Frage ausdrücklich mit „Ja“ zugestimmt. Das Thema ist den Bewohnerbeiräten wichtig, wird aber aus ihrer Sicht noch zu selten besprochen. Die Bewohnerbeiräte hatten zahlreiche Ideen für konkrete Einsatzmöglichkeiten von Peers. Besonders häufig wurde der Bereich Begleitung und Assistenz für andere Bewohnende genannt.

Genannte Tätigkeitsbereiche

  • Begleitung im Alltag und in der Freizeit. 
    Zum Beispiel Begleitung beim täglichen Einkauf, beim Kauf von Kleidung oder Möbeln sowie Unterstützung beim Kochen. Genannt wurden auch Freizeitaktivitäten wie Spaziergänge, Spiele oder gemeinsame Wege zur Bank bzw. zum Geldautomaten.
  • Unterstützung in der Hauswirtschaft. 
    Zum Beispiel beim Putzen, bei Gartenarbeiten oder bei einzelnen Hausmeistertätigkeiten.
  • Begleitung bei Arztbesuchen und Ämtern. 
    Genannt wurden Peers als„Verfahrenslotsen“, die andere Bewohnende zu Terminen begleiten, unterstützen und mit ihren eigenen Erfahrungen eine gute Ansprechperson sein können.
  • Unterstützung anderer Bewohnender im Alltag. 
    Zum Beispiel kleinere handwerkliche Tätigkeiten (etwa beim Aufbau von Möbeln) oder Hilfe beim Umgang mit Smartphones und anderen technischen Geräten.
  • Mobilität und Fahrdienste. 
    Zum Beispiel Fahrdienste oder Begleitung im Bus zu Freizeitaktivitäten oder anderen Terminen. Angeregt wurde auch, dass qualifizierte Peers Fahrtrainings anbieten.

Insgesamt wurden sehr häufig Tätigkeiten genannt, die mehr Teilhabe und Unabhängigkeit für Bewohnende ermöglichen und gleichzeitig das vorhandene Personal entlasten. Den Bewohnerbeiräten ist dabei bewusst, dass nicht alle Bewohnenden diese Aufgaben übernehmen können. Für viele Tätigkeiten wäre eine angepasste Qualifizierung notwendig, die die besonderen Voraussetzungen der Peers berücksichtigt.

„Durch den Einsatz von Peers in den besonderen Wohnformen könnten sich die Fachkräfte auch mal entspannen. Das wäre Win-Win!“

— Marcus Hass, 1. Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Bewohnerbeiräte Schleswig- Holstein

10. Fazit

Die Möglichkeiten Qualifizierte Peers als neue Gruppe von Mitarbeitenden in Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe zu beschäftigen sind vielfältig. Es entsteht für Leistungen der Sozialen Teilhabe ein großer Mehrwert, wenn es gelingt das schlummernde Potential zu heben und flächendeckend ins Leben zu bringen.

Dabei muss es im echten Leben gut funktionieren!

Dazu können alle Beteiligten aktiv beitragen. Das neue SGB IX legt die selbstbestimmte Teilhabe und die Mitgestaltung der Leistungen durch die Nutzer und Nutzerinnen des jeweiligen Leistungsangebotes fest.

Also ist der erste Schritt immer ein Austausch mit den Nutzerinnen und Nutzern!

Die Landesbeauftragte empfiehlt:

  • Neu Denken und Menschen stark werden lassen!
  • Chancen und Möglichkeiten gemeinsam ergreifen, gestalten und in einem lernenden System ausprobieren.
  • Versuch macht klug! Einfach MACHEN!