27. November 2024
Partizipation ist Ehrensache: Der Landesrahmenvertrag für Leistungen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein wurde unterschrieben.
Seit 2018 ist die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen an der Erarbeitung des Landesrahmenvertrages beteiligt. Wir merken: Das hat einen spürbaren Einfluss auf Diskussionen und Verhandlungen. Wichtig: Die Selbstvertretung arbeitet dabei - im Gegensatz zu den anderen Beteiligten - rein ehrenamtlich! Wer sich den Vertrag anschaut merkt schnell: Das ist sehr kompliziert und erfordert sehr viel Zeit und Energie.
Themen, für die sie sich besonders eingesetzt haben, und die Bestandteil des Vertrages geworden sind:
- Einheitlich geregelte Finanzierung der Selbstvertretung. Das sind zum Beispiel Bewohnerbeiräte, Werkstatträte oder Frauenbeauftragte.
- Ein verpflichtendes Konzept für Einrichtungen, um vor Gewalt zu schützen, und Gewalt zu verhindern.
- Ein verpflichtendes Konzept für Einrichtungen, um die Mitbestimmung und Mitwirkung innerhalb der Leistungsangebote sicherzustellen.
An den übrigen Punkten hat die Interessenvertretung natürlich auch mitgearbeitet. Das hat die Gespräche verändert, kann aber nicht immer so klar benannt werden, wie die oben genannten Punkte.
Viele Menschen glauben, solche Verhandlungen wären "zu kompliziert" oder "zu schwer zu verstehen" für Menschen mit Behinderungen. Wir behaupten das Gegenteil und sehen uns bestätigt!
Wir freuen uns über den Abschluss eines langen Prozesses. Wir halten den Prozess aber auch für den Beleg, dass Beteiligung funktioniert - auf allen Ebenen.
Was ist der Landesrahmenvertrag?
Jedes Leistungsangebot muss eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe haben. Dort wird zum Beispiel festgelegt, wieviel das Angebot kostet, und welche Leistungen erbracht werden.
Der Landesrahmenvertrag legt die Rahmenbedingungen für alle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen fest. Er bildet sozusagen die Eckpfeiler oder die Leitplanken für alle folgenden Verhandlungen. Wenn ein Leistungsanbieter also mit der Eingliederungshilfe verhandelt, darf das Ergebnis nicht dem Landesrahmenvertrag widersprechen.
In Schleswig-Holstein wurde der vorherige Landesrahmenvertrag 2019 unterzeichnet, hatte aber ein paar Punkte noch nicht festgelegt. Der jetzige Landesrahmenvertrag ist das Ergebnis langer Verhandlungen, um diese offenen Punkte festzulegen. Das ist auch wichtig, um zum Beispiel Klarheit für die Verhandlungen zwischen Leistungsanbietern und der Eingliederungshilfe zu schaffen.
Wir verlinken hier auf den Landesrahmenvertrag. Aktuell ist dieser leider nicht barrierefrei (es existiert zum Beispiel keine Tag-Struktur).
Wir sind aber mit den Verantwortlichen im Gespräch, damit eine barrierefreie Version bereitgestellt wird.