Arbeitspapier "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" - Positionierung und Bewertung von den Beaufrtragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen. Daneben der Blick in eine leere Tischrunde mit dem Namensschild "Michaela Pries" und einer kleinen SH-Fahne im Vordergrund.

24. April 2026

KBB-Positionierung zum Arbeitspapier "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen"

Die Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen (KBB) nimmt das sogenannte „Vorschlagsbuch“ zu Leistungskürzungen in der Eingliederungs- und Kinder- und Jugendhilfe mit größter Besorgnis zur Kenntnis. Das Arbeitspapier mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ (Stand 25. März 2026) wurde dem Vernehmen nach im Auftrag des Bundeskanzleramtes erarbeitet – in einem parallelen, nicht-öffentlichen Prozess, der auf ein Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 4. Dezember 2025 zurückgeht.

Parallel laufende Prozesse werfen Fragen auf

Mit dem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien auf die „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ verständigt.

Ende 2025 startete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Dialogprozess mit Ländern und Kommunen, gegliedert in die vier Themencluster Leistungen, Verfahren, Vertragsrecht und Steuerung. In diesen laufenden Prozess hat sich die KBB frühzeitig konstruktiv eingebracht.

Parallel dazu wurde auf Initiative des Bundeskanzleramts eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese Gruppe tagte hinter verschlossenen Türen. Das das nun bekannt gewordene Papier stammt aus dieser Arbeitsgruppe.

Das Papier enthält eine Vielzahl konkreter Kürzungsvorschläge – ohne jede Abwägung der Auswirkungen für die betroffenen Menschen oder entstehende Folgekosten.

Brisante Kürzungsvorschläge mit weitreichenden Folgen

Das „Vorschlagsbuch“ listet auf über 100 Seiten dutzende konkrete Einsparmaßnahmen auf – überwiegend ohne validierte Kostenberechnungen. Besonders alarmierend: Die Regelungsvorschläge betreffen nicht nur die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, sondern auch die Kinder- und Jugendhilfe von der Kürzung der - 2 -

Schulbegleitung über die Einschränkung von Hilfen für junge Erwachsene bis hin zur Schwächung des Unterhaltsvorschusses.

Mit Blick auf die laufende Ressortabstimmung zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG), zu der das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 27. März 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt hat, stellt die KBB eine Bewertung zunächst zurück und wird gesondert hierzu Stellung nehmen.

An dieser Stelle macht die KBB jedoch vorab deutlich: Sie lehnt den Vorschlag, vom geplanten Übergang der Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen von der Eingliederungshilfe in die Kinder- und Jugendhilfe (die sogenannte „inklusive Lösung“) abzurücken, mit aller Entschiedenheit ab.

Systematische Aushöhlung von Teilhaberechten

Aus Sicht der KBB verschiebt das „Vorschlagsbuch“ den Rahmen einer konstruktiven Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe grundlegend. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen überwiegend auf einseitige Kürzungen, deren kumulierte Wirkung eine systematische Aushöhlung von Teilhaberechten befürchten lässt.

Die KBB hat die Vorschläge entlang der vier Themencluster des BMAS-Dialogprozesses bewertet. Die detaillierte Bewertung ist als Anlage beigefügt.

Zentrale Prinzipien, wie das Wunsch- und Wahlrecht, sollen die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sichern und sind aus Sicht der KBB nicht verhandelbar. Sie bilden den Maßstab für die Bewertung.

Fehlende Inklusion ist der wahre Kostentreiber

Die KBB stellt fest: Steigende Kosten in der Eingliederungshilfe sind nicht primär auf das Bundesteilhabegesetz zurückzuführen. Auch die Sozialstaatskommission stellt in ihrem Bericht zur Modernisierung und Digitalisierung des Sozialstaats vom 28. Januar 2026 in Empfehlung Nr. 17 klar, dass die Personenzentrierung weiterhin Grundlage der Eingliederungshilfe bleiben muss. Gleichzeitig benennt sie die wahren Kostentreiber – gestiegene Personal- und Sachkosten sowie Fallzahlen – und nicht etwa die noch nicht konsequent umgesetzten Prinzipien des BTHG. Wenn nun über "Kostenbegrenzung" diskutiert wird, darf dies nicht zu Lasten der individuellen Teilhabe gehen. Vielmehr muss es, ganz im Sinne der

Kommissionsempfehlung, darum gehen, die Effizienz der Verfahren zu steigern, ohne die Qualität der Leistungen für den einzelnen Menschen zu schmälern. Die Kostensteigerungen sind außerdem Ausdruck davon, dass die Eingliederungshilfe als nachgelagertes Unterstützungssystem (Ausfallbürge) dort einspringen muss, wo allgemeine Strukturen versagen – in der Schule, auf dem Wohnungsmarkt, in der Arbeitswelt und im öffentlichen Raum. Aus dieser Analyse leitet die KBB eine grundlegende Neuausrichtung der Debatte ab: Je inklusiver unsere Gesellschaft ist, desto weniger Menschen sind auf Eingliederungshilfe angewiesen. Wer die Kosten der Eingliederungshilfe nachhaltig „dämpfen“ will, muss daher die Frage umkehren: nicht „Wie können wir bei den Teilhabeleistungen sparen?“, sondern „Wie können wir durch Bürokratieabbau in der Verwaltung sparen?“ Und vor allem: „Wie schaffen wir eine inklusivere Gesellschaft, in der die kostenintensiven teuren Sonderstrukturen abgebaut werden und gleichzeitig Personenzentrierung, Ambulantisierung und Deinstitutionalisierung konsequent umgesetzt werden. Das sind die eigentlichen Stellschrauben. Die Lösung kann mithin nicht in der Eingliederungshilfe allein gefunden werden, sondern liegt in einer ressortübergreifenden Inklusionsstrategie. Inklusion ist keine Aufgabe allein der Sozialpolitik.

Appell an die Regierungen von Bund und Ländern

Die KBB fordert die Regierungen von Bund und Ländern auf, die vorliegenden Kürzungsvorschläge nicht zur Grundlage gesetzgeberischer Initiativen zu machen. Die Lösung für bestehende Herausforderungen kann nicht in Leistungskürzungen liegen, sondern nur in einer klugen und nachhaltigen Strategie, die alle Politikbereiche umfasst. Wer die Kosten der Eingliederungshilfe wirksam senken will, muss konsequent in Inklusion und Barrierefreiheit investieren. Anlage: Bewertung der einzelnen Kürzungsvorschläge durch die KBB.

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