06. November 2025
Landesbeauftragte fordert einheitliche Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
Angesichts der Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fordern die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Länder auf, sich umgehend auf einheitliche Regelungen zu verständigen, die Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen vor Diskriminierung schützen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zur Triage im Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt; eine Befassung in der Sache fand nicht statt. Das Gericht entschied, dass der Bundesgesetzgeber nicht zuständig war. Damit entfällt die bundesweite Regelung zur Zuteilung medizinischer Ressourcen, wenn beispielsweise Intensivbetten oder Beatmungsgeräte in pandemischen Krisenzeiten nicht für alle vorhanden sind. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet die derzeitige Situation eine erhebliche Unsicherheit.
Um die Regelungslücke zu schließen, sind nun die Landesgesetzgeber gefordert, schnell diskriminierungsfreie und einheitliche Vorgaben zu schaffen. „Die bisherige Regelung kann nur durch eine bundesweit einheitliche Regelung aller Länder ersetzt werden. Ich bitte daher die Landesregierung, sich zügig dafür einzusetzen, um die entstandene Lücke zu schließen,“ sagt Michaela Pries, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 deutlich gemacht, dass es eine gesetzliche Absicherung braucht, um die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen zu verhindern. Die ärztliche Berufsfreiheit besteht nur in den verfassungsrechtlichen Schranken des besonderen Benachteiligungsverbots aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz. Landesrechtliche Regelungen müssen überall in Deutschland denselben hohen Schutzstandard garantieren, damit kein Flickenteppich unterschiedlicher Vorgaben entsteht. Das Überleben eines Menschen darf nicht vom Wohnort abhängen. Bei der Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben müssen Menschen mit Behinderungen aktiv einbezogen werden – ihre Perspektive ist entscheidend für faire und menschenrechtskonforme Lösungen.