Was ändert sich zu 2025? Im Sozialrecht, für Menschen mit Behinderungen, in Schleswig-Holstein.

18. Dezember 2024

Änderungen zu 2025

Was ändert sich für Menschen mit Behinderungen zu 2025? Wir haben ein paar Sammlungen zusammengestellt und geringfügig ergänzt.

Zum Jahreswechsel ändern sich wieder viele Gesetze, die teilweise umfassende Auswirkung auf viele Menschen mit Behinderungen haben. Das können z.B. Anpassungen von Regelsätzen oder anzurechnenden Vermögenswerten oder Neuerungen im Gesundheitsbereich sein. Die meisten Menschen in Deutschland bekommen davon wenig mit. Manche Organisationen stellen aber jedes Jahr eine Übersicht der Änderungen mit Fokus auf ein bestimmtes Thema zusammen. Manche Themen können daher natürlich in unterschiedlichen Quellen vorkommen.

Wir möchten hier lediglich Informationen anbieten und verzichten in dem Zusammenhang auf eine Bewertung der einzelnen Informationen. 

Die folgenden Inhalte haben wir nur zur Information verlinkt. 

1. Wir haben ein paar dieser Übersichten zusammengestellt: 

2. Weitere Änderungen

2.1 Bundesweit

2.2 In Schleswig-Holstein

2.2.1 Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl)

In Schleswig-Holstein ändert sich die Verkündung des Gesetz- und Verordnungsblattes von der analogen zur elektronischen Form. Das mag zunächst nebensächlich wirken, hat aber unter anderem folgende Auswirkungen: 
 

  • Die Verkündung wird nicht mehr Analog stattfinden, sondern auf dem neuen Verkündungsportal des Landes Schleswig-Holstein. Dort wird neben dem GVOBl auch das Amtsblatt für Schleswig-Holstein verkündet.
  • Die Verkündung soll ab sofort als barrierefreie PDF bereitgestellt werden.
  • Gesetze und Verordnungen werden nicht mehr gesammelt im Monats-Rythmus verkündet, da der Rythmus sich an der Verkündungsform orientierte. Stattdessen werden Neuerungen einzeln und zeitlich unabhängig verkündet.

2.2.2 Einrichtung einer neuen Schlichtungsstelle

Bei unserer Dienststelle wird eine “Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten” eingerichtet. Das ist ein neuer gesetzlicher Auftrag der Landesbeauftragten gem. § 20 LBGG. Wir sind gerade noch dabei, die Stelle aufzunehmen. Sobald sie ihre Arbeit aufnimmt, werden wir uns natürlich noch einmal ausführlicher dazu äußern.

2.2.3 Vergütung von Dolmetschleistungen

Nach einem langen Prozess wird die Kostenübernahme für Dolmetschleistungen für Deutsch - Deutsche Gebärdensprache auf 86,- € pro Stunde angehoben. Die entsprechende Richtlinie soll am 1. Januar 2025 veröffentlicht werden. Den Hinweis auf die Anhebung der Dolmetschervergütung finden Sie in der Pressemitteilung des Sozialministeriums zur Anhebung des Blindengeldes (im letzten Absatz)

Bei Interesse können Sie einen großen Teil des Prozesses hier nachlesen:

2.2.4 Erhöhung des Blindengeld

Bei der letzten Sitzung des Landtages wurde dem Alternativantrag der Regierung zur Erhöhung des Blindengeldes zugestimmt. Danach soll das Landesblindengeld zukünftig um 25 € angehoben werden. Über den Beschluss hinaus gibt es aktuell aber noch keine konkreten, schriftlichen Angaben. 

Bei Interesse können Sie die Entwicklung zum Landesblindengeld auf dem Landtagsinformationssystem nachverfolgen.

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